Leistungen
Baurechtliches Abbruchverfahren
Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
•Anlagen, die verfahrensfrei erstellt werden durften.
•freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3.
•sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 m.
Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
Verfahrensablauf
kommt noch
Erforderliche Unterlagen
kommt noch