Dienstleistungen

Leistungen

Baurechtliches Abbruchverfahren

Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.

 

Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
•Anlagen, die verfahrensfrei erstellt werden durften.
•freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3.
•sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 m.

 

Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

 

Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.

Verfahrensablauf

kommt noch

Erforderliche Unterlagen

kommt noch