Ordnungsamt

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Als zentrale Anlaufstelle für Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität in Tauberbischofsheim verbindet das Ordnungsamt Verlässlichkeit mit Bürgernähe. Wir befinden uns im Erdgeschoss des Klosterhofs, Zimmer 112. 

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch, Freitag                           8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr

Dienstleistungen des Ordnungsamtes Tauberbischofsheim

302 - Ordnungsamt
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim

Leistungen

Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) zum 01.01.2026

Alle wichtigen Informationen für Vereine, Gewerbetreibende und Privatpersonen

Das neue Landesgaststättengesetz ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Dieses soll zur Vereinfachung der Verfahren für dauerhafte sowie vorübergehende Gaststättengewerbe beitragen.

Bereits bestehende Gaststättengewerbe

- Bestehende Betriebe mit gültiger Gaststättenerlaubnis bleiben unverändert angezeigt.
- Bisherige Auflagen gelten fort.
- Ab 2026 erfolgen Änderungen (z. B. Betreiberwechsel) über die Gewerbeanzeige, nicht mehr über eine Gaststättenerlaubnis.

Neue dauerhafte Gaststättenbetriebe ab 01.01.2026

Frühere Erlaubnis entfällt; Anzeige ersetzt Erlaubnis.

Erforderliche Schritte:
- Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO mit Hinweis auf das Gaststättengewerbe.
- Frist: spätestens 6 Wochen vor Betriebseröffnung.
- Unterrichtsnachweis der IHK (Lebensmittelrecht-Grundlagen etc.; entfällt bei relevanter Berufsausbildung).

Vorübergehende Gaststättenbetriebe (Events, Feste, Vereine)

Bisheriger Antrag auf Gestattung entfällt  -> Zukünftig Anzeige statt Erlaubnis.

Anzeige notwendig, wenn:
- Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass, oder Ausschank alkoholischer Getränke.
- Frist: spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.

Hierzu füllen Sie bitte die Anzeige (PDF,160 KB) aus und lassen uns diese gerne per Mail zukommen.

Was auch weiterhin zu beachten ist!

  • Lebensmittel- und Hygienerecht
  • Baurecht/Brandschutz
  • Jugendschutz
  • Lärmschutz und örtliche Polizeiverordnung
  • Alkoholabgabeverbote und Sperrzeiten

Detaillierte Informationen:

Informationen und Ansprechpartner

Weitere ausführliche Informationen bezüglich der Änderung finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden Württemberg.

Kontakt:
Ordnungsamt Tauberbischofsheim
Tel. 09341/803-3200
E-Mail Ordnungsamt@tauberbischofsheim.de

Das könnte Sie auch noch Interessieren:

Informationen zu Gefahrenlagen und Krisen 

Organisation von Veranstaltungen

Kontakt

Frau Yvonne Baumann

Sachgebietsleitung

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-3200
Fax 09341 803-7005
Gebäude Klosterhof
Raum K-113
Frau Laureen Burkard

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-3202
Fax 09341 803-7005
Gebäude Klosterhof
Raum K-112
Frau Antje Mohr

Sachbearbeiterin

Fax 09341 803-7000
Gebäude Klosterhof
Raum K-113
Frau Susen Osmani

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803-3204
Fax 09341 803-7005
Gebäude Klosterhof
Raum K-113
Frau Nicole Hepp

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Frau Cornelia Teichmann

Überwachung des ruhenden Verkehrs