Ordnungsamt
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Als zentrale Anlaufstelle für Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität in Tauberbischofsheim verbindet das Ordnungsamt Verlässlichkeit mit Bürgernähe. Wir befinden uns im Erdgeschoss des Klosterhofs, Zimmer 112.
Öffnungszeiten
Dienstleistungen des Ordnungsamtes Tauberbischofsheim
Leistungen
- Angebote für Viel- und Dauerparker
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Buchführungshelfer anmelden
- Durchführung von Wochenmärkten beantragen
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Lärmbekämpfung
- Obdachlosenunterbringung
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Ratte melden
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen
- Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) zum 01.01.2026
Alle wichtigen Informationen für Vereine, Gewerbetreibende und Privatpersonen
Das neue Landesgaststättengesetz ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Dieses soll zur Vereinfachung der Verfahren für dauerhafte sowie vorübergehende Gaststättengewerbe beitragen.
Bereits bestehende Gaststättengewerbe
- Bestehende Betriebe mit gültiger Gaststättenerlaubnis bleiben unverändert angezeigt.
- Bisherige Auflagen gelten fort.
- Ab 2026 erfolgen Änderungen (z. B. Betreiberwechsel) über die Gewerbeanzeige, nicht mehr über eine Gaststättenerlaubnis.
Neue dauerhafte Gaststättenbetriebe ab 01.01.2026
Frühere Erlaubnis entfällt; Anzeige ersetzt Erlaubnis.
Erforderliche Schritte:
- Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO mit Hinweis auf das Gaststättengewerbe.
- Frist: spätestens 6 Wochen vor Betriebseröffnung.
- Unterrichtsnachweis der IHK (Lebensmittelrecht-Grundlagen etc.; entfällt bei relevanter Berufsausbildung).
Vorübergehende Gaststättenbetriebe (Events, Feste, Vereine)
Bisheriger Antrag auf Gestattung entfällt -> Zukünftig Anzeige statt Erlaubnis.
Anzeige notwendig, wenn:
- Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass, oder Ausschank alkoholischer Getränke.
- Frist: spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Hierzu füllen Sie bitte die Anzeige (PDF,160 KB) aus und lassen uns diese gerne per Mail zukommen.
Was auch weiterhin zu beachten ist!
- Lebensmittel- und Hygienerecht
- Baurecht/Brandschutz
- Jugendschutz
- Lärmschutz und örtliche Polizeiverordnung
- Alkoholabgabeverbote und Sperrzeiten
Detaillierte Informationen:
Informationen und Ansprechpartner
Weitere ausführliche Informationen bezüglich der Änderung finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden Württemberg.
Kontakt:
Ordnungsamt Tauberbischofsheim
Tel. 09341/803-3200
E-Mail Ordnungsamt@tauberbischofsheim.de
