Lärmaktionsplan
Maßnahmen für ein lebenswertes Tauberbischofsheim
Die Stadt Tauberbischofsheim setzt sich aktiv für die Reduzierung von Umgebungslärm ein. Bereits am 18. Dezember 2019 wurde der erste Lärmaktionsplan beschlossen, um die Lärmbelastung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr zu minimieren. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden Lärmkarten und -aktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Strategische Lärmkartierung und Maßnahmenplanung
Um Umgebungslärm gezielt zu reduzieren, erfolgt eine strategische Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW). Diese bildet die Grundlage für die Bewertung der Lärmsituation und die Planung effektiver Minderungsmaßnahmen. Laut § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz sind Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen, um Lärmprobleme zu regulieren und die Lebensqualität zu verbessern.
Lärmbelastung in Tauberbischofsheim – Betroffene Bereiche
Die Stadt Tauberbischofsheim hat für stark frequentierte Verkehrswege eine gezielte Lärmaktionsplanung vorgenommen. Dazu gehören:
- Bundesautobahn 81 (Distelhausen)
- Bundesstraße 290 (Abschnitt Mergentheimer Straße)
- Bundesstraße 27 (Tauberbischofsheim und Dittigheim)
- Landesstraße 506 (Abschnitt Mergentheimer Straße Tauberbischofsheim)
Diese Hauptverkehrsstraßen weisen ein Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag auf und sind daher besonders relevant für die Lärmminderungsmaßnahmen.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Am 24. Oktober 2024 wurde die aktualisierte Version des Lärmaktionsplans im Gemeinderat beschlossen, womit das Verfahren formal abgeschlossen ist. Die Fortschreibung basiert auf den neuesten Erkenntnissen der LUBW-Lärmkartierung Stufe 4 nach RLS-19 und wurde durch die Rapp AG, Freiburg erstellt.
Öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung
Die Stadt Tauberbischofsheim informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung. Der Bericht zur Fortschreibung vom 23. September 2024 sowie die zugehörigen Anlagen sind öffentlich einsehbar.