Kommunale Wärmeplanung
Das Wärmeplanungskonzept verpflichtet alle Städte und Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Tauberbischofsheim muss dementsprechend bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung abgeschlossen haben. Im August 2025 startete der Konvoi Taubertal bestehend aus den Kommunen Tauberbischofsheim, Werbach und Külsheim die kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger unverbindlich über die Möglichkeit einer leitungsgebundenen (bspw. Wärme- oder Gasnetze) oder "dezentralen" (bspw. Wärmepumpe, Öl- oder Pellets-Heizung) Wärmeversorgung. In Gebieten, die als "dezentral" ausgewiesen werden, wird höchstwahrscheinlich keine leitungsgebundene Wärmeversorgung gelegt werden. In diesen Bereichen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst um eine dezentrale Heizmöglichkeit kümmern, bspw. in Form einer Wärmepumpe.
Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Im Zusammenspiel mit dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz - umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt - , regelt die kommunale Wärmeplanung den Einbau von neuen Heizungen mit fossilen Energieträgern sowie Übergangsfristen, ab wann eine Heizung mit einem bestimmten Anteil an EE betrieben werden muss. Das GEG ist kein Verbot von Gas- oder Ölheizungen. Es regelt lediglich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Anteile des Gases (z.B. Biogas oder grüner Wasserstoff) oder Öls (z.B. Bio-Heizöl) aus Biokraftstoffen bestehen muss. In Verbindung mit der CO2-Abgabe und des ab 2027 kommenden EU-Emissionshandel für den Bereich Gebäude, entsteht so ein Marktmechanismus, der erneuerbare Energien attraktiver macht.
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Gegenüber der Wärmepumpen-Technologie bestehen noch einige Vorbehalte und es kursieren viele Unwahrheiten. Die Stiftung Klimaneutralität erläutert die Fakten zur Wärmepumpe basierend auf den Forschungsergebnissen des Fraunhofer ISE:
Wärmepumpen - Mythen und Fakten - Stiftung Klima

