Weiterführende Schulen
"Wohin schicke ich mein Kind nach der Grundschule?" Ist eine der wichtigen Fragen, die sich Eltern mit dem älter werden der eigenen Kinder zwangsläufig stellen werden.
Die Frage nach dem Standort stellt sich jedenfalls nicht: während am Schulzentrum am Wört, einem Schulverbund aus Realschule und Werkrealschule, die Schüler zum Hauptschulabschluss sowie zum Mittleren Bildungsabschluss der Werkrealschule oder zum Mittleren Bildungsabschluss der Realschule (Mittlere Reife) geführt werden, bereiten die Lehrerinnen und Lehrer am Matthias-Grünewald-Gymnasium ihre Schüler auf die allgemeine Hochschulreife vor.
An der Christophorus-Schule, einem Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), werden Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf den weiteren Lebensweg vorbereitet.
Soziale Unterstützung - Ermäßigung für die Teilnahme am Mittagessen in der Mensa
Für Familien mit einem geringfügigen Einkommen unter der Zivilprozessordnungsgrenze (ZPO) gewährt die Stadt Tauberbischofsheim einen Zuschuss zum warmen Mittagessen - der Eigenanteil der Eltern beträgt, bei einer Bewilligung, lediglich einen Euro pro Teilnahme. Zu beachten gilt hierbei, dass der Zuschuss nur Familien mit Wohnsitz in Tauberbischofsheim oder einem Ortsteil gewährt wird.
Familien, die beispielsweise Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt) oder auch Wohngeld, Kinderzuschläge oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis die Möglichkeit, im Rahmen von Bildung und Teilhabe, einen Antrag auf volle Kostenübernahme des warmen Mittagessens zu stellen. Ihr Kind erhält bei einer Genehmigung einen Gutschein ausgestellt, der in der jeweiligen Schule vorzulegen ist.
Wo kann der Antrag auf einen städtischen Zuschuss zum Mittagessen gestellt werden? (Achtung!: nur bei geringfügigem Einkommen nach Vorlage der letzten Gehaltsabrechnungen und sonstigen Einkommensnachweisen)
Der Antrag kann im Familienbüro der Stadt Tauberbischofsheim gestellt werden. Wichtig!: Bitte alle Nachweise des aktuellen Einkommens beilegen (z.B. aktuelle Bewilligungsbescheide des Jobcenters Main-Tauber, Wohngeld, die letzten drei Gehaltsabrechnungen von beiden Elternteilen, Nachweise Kindergeld, bei Alleinerziehenden auch Unterhalt für Kinder sowie Belege über sonstiges Einkommen).
Der freiwillige Zuschuss wird bei einer Bewilligung erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag mit allen vollständigen Unterlagen im Familienbüro der Stadt Tauberbischofsheim eingeht.
Auf den folgenden Seiten stellen sich die drei städtischen Schulen vor!
Schulzentrum am Wört



