Aktuelle Bauleitplanungen und Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.

Die vor Kurzem in Kraft getretenen Bebauungspläne finden Sie auf dieser Seite nachstehend veröffentlicht, die übrigen rechtsverbindlichen Bebauungspläne können Sie hier abrufen:

Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:

Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus. Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun  den Link hinter "Originalplan". Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.

Eine detailliertere Anleitung finden Sie in der oberen rechten Ecke des Geoportals, in dem Sie auf das Info-Symbol klicken.

Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:

Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Torgärten", Gemarkung Dittigheim

Hier: Satzungsbeschluss

Hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

Aufstellung des Bebauungsplans “Kiesling” und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Distelhausen

Hier:  Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW

Hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tauberpark Teil 1 (St. Michael)“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim

Hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW

Hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

 die Ausführungsplanung für die Erschließung, bestehend aus:

die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung, bestehend aus

Rechtsverbindliche Flächennutzungsplanänderungen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Rechtsverbindliche Flächennutzungsplanänderungen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 33 ha auf der Gemarkung Gerchsheim. Der Geltungsbereich der 30. Änderung umfasst für Teilfläche I die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8718/0 z.T. (Weg), 8719/0, 8721/0, 8722/0, 8723/0, 8724/0, 8725/0, 8727/0 z.T. (Weg), 8734/0, 8735/0 und 8737/0, für Teilfläche II die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8708/0 und 8709/0, jeweils der Gemarkung Gerchsheim. Das Plangebiet liegt östlich der Autobahn A 81 auf Höhe der Ortslage Gerchsheim.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für PhotovoltaikFreiflächenanlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 26 ha auf der Gemarkung Schönfeld entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

  • Öffentliche Bekanntmachung
    hier: Genehmigung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Planzeichnung M 1:5000 vom 19.03.2025, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim
  • Begründung mit Umweltbericht vom 19.03.2025, erstellt vom Büro Klärle GmbH, Weikersheim
  • Zusammenfassende Erklärung

31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen Wind (S) auf dem Gebiet der Gemeinde Großrinderfeld; auf der Gemarkung Gerchsheim die Flächen „GRO 1“ mit ca. 5,4 ha (Flst.-Nrn.: 8179, 8180, 8182 und 8183) und „GRO 2“ mit ca. 7,4 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 8086) und auf Gemarkung Großrinderfeld Fläche „GRO 3“ mit ca. 6,7 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 14235). Die räumlichen Geltungsbereiche der drei Sonderbauflächen sind im abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung von fünf Sonderbauflächen Wind (S), auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN2“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit 6,2 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit 4,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901).

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 7,6 ha auf den Gemarkungen Schönfeld und Ilmspan entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 2 ha für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche „Geißgraben II“ auf der Gemarkung Gerchsheim in einer Größe von ca. 4,9 ha.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Dittwar in einer Größe von ca. 2,4 ha.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf folgende Bauflächen

a) Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) in den Gewannen „Schneekasten/Buckel im Teich“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim nördlich von Tauberbischofsheim im direkten nördlichen bzw. westlichen Anschluss an bereits gewerblich genutzte Bauflächen („Industriegebiet Nord“) in einer Größe von ca. 1,36 ha.

b) Umwandlung einer Verkehrsfläche im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB mit der Zweckbestimmung „Bahnanlage“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim, Hochhäuser Straße und künftigen Darstellung als gewerbliche Baufläche (G)mit einer Größe von ca. 0,33 ha.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Großrinderfeld in einer Größe von ca. 3,0 ha.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Königheim ca. 300 m südwestlich der Ortschaft Weikerstetten auf einem ca. 14,6 ha großen Plangebiet.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf dem Gebiet der ehemaligen Hausmülldeponie im Gewann Fichtengrund der Gemarkung Tauberbischofsheim. Das Gebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 3,06 ha.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) östlich der Schwarzfeld-Siedlung im südöstlichen Bereich der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Laufende Bauleitplanungen

Laufende Bauleitplanungen

Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Hof Steinbach“ auf der Gemarkung Dittigheim;

Hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

Laufende Flächennutzungsplanverfahren

Laufende Flächennutzungsplanverfahren

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 9. Änderung bezieht sich nun auf die Umwandlung der Sonderbaufläche Bund in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Wohnmobilpark", eine gemischte Baufläche (M), eine gewerbliche Baufläche (G) sowie die Darstellung einer Ausgleichsfläche, einer Grünfläche und einer Fläche für die Ver- und Entsorgung auf Gemarkung Tauberbischofsheim.

Hierzu können Sie nachfolgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung auf einer Fläche von ca. 6,9 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:

Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim

Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim

Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.

Fortschreibung Lärmaktionsplan, Stufe 4

Die Stadt Tauberbischofsheim hat am 18. Dezember 2019 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Aktuell sind die von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden aufgefordert, bestehende Pläne zu überprüfen.

Zur Minderung und Vermeidung von Umgebungslärm, vor allem Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, wurde ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt. Hierbei werden die Lärmbelastungen auf strategischen Karten erfasst, die Lärmsituation hierdurch bewertet und Minderungsmaßnahmen geplant. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) sind gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionschutzgesetz von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, durch welche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Die Stadt Tauberbischofsheim hat für die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn 81 (Distelhausen), die Bundesstraße 290 (Abschnitt Mergentheimer Straße), der Abschnitte der Bundesstraße 27 (Tauberbischofsheim und Dittigheim) und Landesstraße 506 (Abschnitt Mergentheimer Straße Tauberbischofsheim) eine Lärmaktionsplanung zu erstellen, da diese Hauptverkehrsstraßen ein Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 8.200 Kfz/Tag aufweisen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Tauberbischofsheim wurde am 24. Oktober 2024 im Gemeinderat beschlossen, das Verfahren ist damit formal abgeschlossen. 

Kontakt

Bauordnungsamt
Verwaltungsgebäude Klosterhof Erdgeschoss, Zi.-Nr. 112
Telefon 09341 803-3102