Ehrungsformen der Stadt Tauberbischofsheim

Der Gemeinderat hat 2022 die Ehrungsrichtlinie beschlossen. Dabei werden folgende Ehrungsformen gebildet.

Die Stadt Tauberbischofsheim hat zur Stärkung des Ehrenamtes und des allgemeinen Engagements folgende Ehrungsformen gebildet:
 

Ehrenbürger

Anlass 

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts richtet sich nach § 22 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Danach kann die Stadt Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Tauberbischofsheim zu vergeben hat.
 

Ehrungszeichen 

Die Verleihungsurkunde nach § 2 Abs. 4 wird in Form eines „Ehrenbürgerbriefs“ gestaltet. In diesem werden die Hintergründe der Auszeichnung dargestellt.

Antragsformular (PDF,56 KB)

Schlossmedaille

Anlass

Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Personen; die sich nachhaltig um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben, mit der Verleihung der Schlossmedaille.

Antragsformular (PDF,55 KB)

Ratsmedaille

Anlass 

Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Personen für ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement in der Stadt (Gemeinderat und Ortschaftsrat) durch Überreichung der Ratsmedaille. Voraussetzung für die Verleihung ist eine mehr als 25 Jahre währende Tätigkeit in dem Gremium.

Antragsformular (PDF,55 KB)

Turmnadel

Anlass 

Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Personen für langjährige Vereinsarbeit sowie für sonstiges aktives Engagement in den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft, Sport, Religion und Soziales in der Stadt mit der Verleihung der Turmnadel.

  • Der Vorgeschlagene muss in einem Verein eine herausragende und überdurchschnittlich engagierte ehrenamtliche Tätigkeit in einer verantwortungsvollen Funktion wahrgenommen haben. Diese muss er uneigennützig und mit aktivem Engagement ausgeübt haben.

    Der erfolgreichen ehrenamtlichen Tätigkeit soll eine Zeitspanne von mindestens 20 Jahren zugrunde liegen. Dabei können Tätigkeiten verschiedener Bereiche zusammengefasst werden.
     
    Der zu Ehrende sollte bereits vereinsinterne Auszeichnungen erhalten haben. In einem Verein hat der Vorstand unter den Voraussetzungen von § 2 Abs. 3 über die Anregung Beschluss zu fassen. Die Landesehrennadel soll bereits verliehen worden sein.
  • Außerdem kann die Turmnadel an Personen verliehen werden, die sich außergewöhnlich und unentgeltlich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben.

Sportlerehrung

Anlass 

Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Sportler und Mannschaften für besondere und herausragende sportliche Leistungen im abgelaufenen Kalenderjahr.
Als besondere und herausragende sportliche Leistungen gelten:

  • Internationale Ebene
    Teilnahme an Olympischen Spielen, Europa- und Weltmeisterschaften und für die Berufung in eine Nationalmannschaft
  • Bundesebene
    Platzierung auf den Rängen 1 bis 6 bei den Deutschen Meisterschaften; rangmäßig vergleichbaren Wettkämpfen oder der deutschen Bestenliste
  • Landesebene
    Platzierung auf den Rängen 1 bis 3 bei Landesmeisterschaften; rangmäßig vergleichbaren Wettkämpfen oder der Landesbestenliste
  • Mannschaften
    Aufstieg einer Mannschaft in eine Spielklasse, die über einer Kreisklasse  liegt  oder Erringen einer Meisterschaft in der höchsten Amateurklasse des jeweiligen Landesverbandes Darüber hinaus können besondere individuelle Leistungen geehrt werden.
Frau Lea Hofmann

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-1102
Fax 09341 803-7000
Gebäude Klosterhof