Steuern, Gebühren und Beiträge der Stadt Tauberbischofsheim

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Steuern, Gebühren und Beiträge der Stadt Tauberbischofsheim sowie die zuständigen Ansprechpartner.

SEPA-Lastschriftmandat

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie die Stadt Tauberbischofsheim, fällige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die Lastschrift einzulösen.
Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen. Dadurch entfällt für Sie die manuelle Überweisung.
Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

SEPA-Lastschriftmandat Service Portal BW

Sie können Ihr SEPA-Lastschriftmandat auch über Service BW übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass wir das Mandat ohne Unterschrift nicht weiterverarbeiten können. In diesem Fall ist eine nachträgliche Unterschrift erforderlich, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängert.

Wasser- und Abwassergebühren

Gebührenübersicht

  • Wasserverbrauchsgebühr: 4,36 €/m³ zzgl. 7% MwSt. (=4,67 €/m³)
  • Zählergrundgebühren:
  • Schmutzwassergebühr: 3,48 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,56 €/m²

Bitte denken Sie daran, bei einem unterjährigen Eigentümer- oder Mieterwechsel den Wasserzählerstand mitzuteilen.

Ansprechpartner: 

Frau Alexandra Gitter

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-2401
Fax 09341 803-7000
Gebäude Klosterhof
Raum K-214

Wasser, Abwasser, Erschließung - Beiträge

Beiträge

  • Wasserversorgungsbeitrag: 4,90 €/m² zzgl. 7 % MwSt. (= 5,24 €/m²)

Abwasserbeitrag - zentrale Abwasserbeseitigung

  • Öffentlicher Abwasserkanal: 5,60 €/m²
  • Klärwerk (mechanischer und biologischer Teil mit Schlammbehandlung): 1,35 €/m²

Abwasserbeitrag – dezentrale Abwasserbeseitigung:

  • Klärwerk (mechanischer und biologischer Teil mit Schlammbehandlung): 1,35 €/m²

Ansprechpartner: 

Frau Luisa Hofmann

Sachbearbeiterin

Gebäude Klosterhof
Raum K-205
Frau Isabel Schneider

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-2400
Fax 09341 803-7000
Gebäude Klosterhof
Raum K-213

Grund- und Gewerbesteuer

Hebesätze

  • Grundsteuer A: 450%
  • Grundsteuer B: 760%
  • Gewerbesteuer: 380%

     

Fragen zum Grundsteuermessbetrag oder zu Grundstücksdaten

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu Eigentümerverhältnissen oder zu den im Bescheid aufgeführten Grundstücksdaten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Finanzamt Tauberbischofsheim
Telefon: 09341 804-363
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 15.30 Uhr

Grundsteuer bei Verkauf eines Grundstücks

Wenn Sie Ihr Grundstück im Laufe eines Kalenderjahres verkaufen, bleiben Sie gesetzlich bis zum Jahresende zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt grundsätzlich zum 01. Januar des Folgejahres.
Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag betreffen nur die private Abrechnung zwischen Käufer und Verkäufer und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht gegenüber der Stadt.

Grundsteuer als Jahreszahlung

Auf Antrag können Sie die Grundsteuer einmal jährlich zum 01. Juli in einem Gesamtbetrag entrichten.
Der Antrag muss bis spätestens 30. September gestellt werden, damit die Jahreszahlung ab dem folgenden Jahr berücksichtigt werden kann.
Die gewählte Zahlungsweise gilt bis auf Widerruf.

Ansprechpartner (Grund- und Gewerbesteuer):

Frau Isabel Schneider

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-2400
Fax 09341 803-7000
Gebäude Klosterhof
Raum K-213

Ansprechpartner (Grundsteuer):

Frau Alexandra Gitter

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-2401
Fax 09341 803-7000
Gebäude Klosterhof
Raum K-214

Hundesteuer

  • Hund jährlich: 96,00 € jährlich
  • weiterer Hund: 192,00 € jährlich
  • Kampfhund: 480,00 € jährlich
  • weiterer Kampfhund: 960,00 € jährlich

Informationen zur An- und Abmeldung Ihres Hundes finden Sie auf unserer Homepage im Bereich „Dienstleistungen – Hundesteuer“.

Hundesteuer - Hund anmelden

Hundesteuer - Hund abmelden 

Ansprechpartner:

Frau Erika Frank

Sachbearbeiterin

Gebäude Klosterhof
Raum K-211

Friedhofsgebühren

Die aktuellen Friedhofsgebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung (6. Änderungssatzung vom 29.11.2022, Anlage 1).
Diese finden Sie im Bereich Ortsrecht auf der Homepage der Stadt.

Friedhofsgebühren

Ansprechpartner:

Frau Luisa Hofmann

Sachbearbeiterin

Gebäude Klosterhof
Raum K-205

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den aufgeführten Steuern, Gebühren und Beiträgen finden Sie im Ortsrecht der Stadt Tauberbischofsheim unter:

Politik & Verwaltung -> Stadtverwaltung -> Ortsrecht -> Kennziffer 20 – Kämmerei