Steuern, Gebühren und Beiträge der Stadt Tauberbischofsheim
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Steuern, Gebühren und Beiträge der Stadt Tauberbischofsheim sowie die zuständigen Ansprechpartner.
SEPA-Lastschriftmandat
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie die Stadt Tauberbischofsheim, fällige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die Lastschrift einzulösen.
Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen. Dadurch entfällt für Sie die manuelle Überweisung.
Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
SEPA-Lastschriftmandat Service Portal BW
Sie können Ihr SEPA-Lastschriftmandat auch über Service BW übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass wir das Mandat ohne Unterschrift nicht weiterverarbeiten können. In diesem Fall ist eine nachträgliche Unterschrift erforderlich, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängert.
Wasser- und Abwassergebühren
Gebührenübersicht
- Wasserverbrauchsgebühr: 4,36 €/m³ zzgl. 7% MwSt. (=4,67 €/m³)
- Zählergrundgebühren:

- Schmutzwassergebühr: 3,48 €/m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,56 €/m²
Bitte denken Sie daran, bei einem unterjährigen Eigentümer- oder Mieterwechsel den Wasserzählerstand mitzuteilen.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin
Wasser, Abwasser, Erschließung - Beiträge
Beiträge
- Wasserversorgungsbeitrag: 4,90 €/m² zzgl. 7 % MwSt. (= 5,24 €/m²)
Abwasserbeitrag - zentrale Abwasserbeseitigung
- Öffentlicher Abwasserkanal: 5,60 €/m²
- Klärwerk (mechanischer und biologischer Teil mit Schlammbehandlung): 1,35 €/m²
Abwasserbeitrag – dezentrale Abwasserbeseitigung:
- Klärwerk (mechanischer und biologischer Teil mit Schlammbehandlung): 1,35 €/m²
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin
Sachbearbeiterin
Grund- und Gewerbesteuer
Hebesätze
- Grundsteuer A: 450%
- Grundsteuer B: 760%
- Gewerbesteuer: 380%
Fragen zum Grundsteuermessbetrag oder zu Grundstücksdaten
Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu Eigentümerverhältnissen oder zu den im Bescheid aufgeführten Grundstücksdaten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Finanzamt Tauberbischofsheim
Telefon: 09341 804-363
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 – 15.30 Uhr
Grundsteuer bei Verkauf eines Grundstücks
Wenn Sie Ihr Grundstück im Laufe eines Kalenderjahres verkaufen, bleiben Sie gesetzlich bis zum Jahresende zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt grundsätzlich zum 01. Januar des Folgejahres.
Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag betreffen nur die private Abrechnung zwischen Käufer und Verkäufer und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht gegenüber der Stadt.
Grundsteuer als Jahreszahlung
Auf Antrag können Sie die Grundsteuer einmal jährlich zum 01. Juli in einem Gesamtbetrag entrichten.
Der Antrag muss bis spätestens 30. September gestellt werden, damit die Jahreszahlung ab dem folgenden Jahr berücksichtigt werden kann.
Die gewählte Zahlungsweise gilt bis auf Widerruf.
Ansprechpartner (Grund- und Gewerbesteuer):
Sachbearbeiterin
Ansprechpartner (Grundsteuer):
Sachbearbeiterin
Hundesteuer
- Hund jährlich: 96,00 € jährlich
- weiterer Hund: 192,00 € jährlich
- Kampfhund: 480,00 € jährlich
- weiterer Kampfhund: 960,00 € jährlich
Informationen zur An- und Abmeldung Ihres Hundes finden Sie auf unserer Homepage im Bereich „Dienstleistungen – Hundesteuer“.
Hundesteuer - Hund anmelden
Hundesteuer - Hund abmelden
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin
Friedhofsgebühren
Die aktuellen Friedhofsgebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung (6. Änderungssatzung vom 29.11.2022, Anlage 1).
Diese finden Sie im Bereich Ortsrecht auf der Homepage der Stadt.
Friedhofsgebühren
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den aufgeführten Steuern, Gebühren und Beiträgen finden Sie im Ortsrecht der Stadt Tauberbischofsheim unter:
Politik & Verwaltung -> Stadtverwaltung -> Ortsrecht -> Kennziffer 20 – Kämmerei
