Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Bauamt

Beschreibung

Von A wie Architektur bis Z wie Zuwendungsbescheid: Breitgefächert, interessant und anspruchsvoll sind die Aufgaben des Kreisbauamtes.

In vier Sachgebieten beschäftigen sich die Mitarbeiter mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, einschließlich Denkmalschutz und Wohnraumförderung, Schornsteinfegerrecht und Friedhofswesen. In den Bereichen Wohnraumförderung und Schornsteinfegerwesen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den gesamten Landkreis.

Das Kreisbauamt ist zuständig für sämtliche bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren in 15 Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, bei der Bauleitplanung für 16 Städte und Gemeinden.

Hausanschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Formulare und Onlinedienste

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000