Dienstleistungen

Leistungen

Vergnügungssteuer

Erhebung der Vergnügungssteuer nach der jeweils aktuellen Vergnügungssteuersatzung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte

Verfahrensablauf

Die Aufstellung und Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Der Steuerschuldner hat der Stadt bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres den Inhalt der Bruttokasse mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Zählwerkausdrucke mit sämtlichen Parametern sind mit der Steuererklärung einzureichen.