Leistungen
Vergnügungssteuer
Erhebung der Vergnügungssteuer nach der jeweils aktuellen Vergnügungssteuersatzung
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte
Verfahrensablauf
Die Aufstellung und Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Der Steuerschuldner hat der Stadt bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres den Inhalt der Bruttokasse mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
Zählwerkausdrucke mit sämtlichen Parametern sind mit der Steuererklärung einzureichen.