Ratenzahlung (Stundung) beantragen
Nicht immer können Gebühren, Bußgelder oder Rechnungen der Stadt Tauberbischofsheim in einer Summe bezahlt werden. Das kann der Fall sein, wenn sich offene Forderungen ansammeln und nicht beglichen werden können. Wer nicht sofort bezahlen kann, für den gibt es bei Forderungen der Stadt Tauberbischofsheim die Möglichkeit der Ratenzahlung. Hierdurch kann er eine Vollstreckung abwenden und so weitere Kosten vermeiden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadtkasse einzureichen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Ratenzahlungsplan
Fristen
Unterschiedlich je nach Vorgang.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wie z.B. :
- Gehaltsabrechnung,
- Zahlungsbescheide,
- sowie Kontoauszüge
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten
Kosten
-
Hinweise
Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung wird die Forderung zwangsweise beigetrieben.
Hierdurch entstehen für Sie weitere Kosten.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 30. April 2026 durch die Stadt Tauberbischofsheim erstellt.