Leistungen
Durchwanderer-Bargeldhilfe
Tagessätze für Wohnungslose (ohne festen Wohnsitz)
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Leistungen für Nichtsesshafte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder einen Nachweis über eine dauernde oder zeitlich befristete Erwerbsminderung vorlegen.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung erfolgt montags bis freitags von 10 Uhr bis 11 Uhr.
Erforderliche Unterlagen
Ausweispapiere und evtl. Nachweise zum Nachweis der Erwerbsminderung