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Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden

Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.

Mögliche Formen sind:

  • Verlässliche Grundschule
  • Flexible Nachmittagsbetreuung
  • Hort und Hort an der Schule

Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen, Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.

Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.

Ergänzung für Stadt Tauberbischofsheim

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.

Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule sowie Kinder der Juniorklassen und die Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch.

- Während der Schulzeit an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden (inklusive der Unterrichtszeit)
- Während der Schulferien an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden, mit einer Schließzeit von 20 Tagen

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Tauberbischofsheim

Ihr Kind/Ihre Kinder besucht/besuchen eine Grundschule in Tauberbischofsheim

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Tauberbischofsheim

Bitte melden Sie Ihr Kind online über das Elternportal mit dem gewünschten Betreuungsumfang an. Den Link zum Elternportal finden Sie oben.

Fristen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung für Stadt Tauberbischofsheim

Die Betreuungsanmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder ist bis zum 15.03. eines jeden Jahres für das darauffolgende Schuljahr vorzunehmen. Verspätete Anmeldungen werden nur berücksichtigt, sofern noch Platzkapazitäten vorhanden sind.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Ergänzung für Stadt Tauberbischofsheim

Die Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung (siehe PDF).

Hinweise

keine

Ergänzung für Stadt Tauberbischofsheim

Bei Fragen steht Ihnen das Familienbüro der Stadt Tauberbischofsheim jederzeit gerne zur Verfügung

Freigabevermerk

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Tauberbischofsheim