Öffentliche Bekanntmachungen
Stadt Tauberbischofsheim
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Stadt Tauberbischofsheim am 02.07.2020 beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen durch Bereitstellung im Internet erfolgen.
Die Satzung trat am 01.08.2020 in Kraft und wurde im September mit geringfügigen Änderungen neugefasst. (PDF,112 KB)
Öffentliche Bekanntmachungen
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Satzungen treten - insofern in der Satzung selbst kein anderes Datum benannt ist - am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
