Waldbrandgefahr

Hand die ein Thermometer hoch hält mit einer hohen Gradzahl. Im Hintergrund Bäume die in Flammen stehen.

Informationen & Verhaltenstipps

Merkblatt Waldbrandgefahr

Aktuelle Gefahrenstufe

Der Deutsche Wetterdienst stuft täglich die aktuelle Waldbrand-Gefahrenlage ein. Über den folgenden Link erhalten Sie die gültige Gefahrenstufe für Tauberbischofsheim.

Wetter und Klima - Deutscher Wetterdienst - Leistungen - Waldbrandgefahrenindex

Für regionale Hinweise und ergänzende Informationen wenden Sie sich bitte an das Forstamt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis.

Forstamt Main-Tauber-Kreis
Wellenbergstraße 7
97941 Tauberbischofsheim
E-Mail
Telefon 09341 825220

Waldbrandwarnstufen

Stufe Was ist erlaubt Was ist verboten
1. Geringe Gefahr - Alltägliche Aktivitäten im Freien
- Nutzung von Feuerstellen (z.B. Grillen, Lagerfeuer) unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften
- Offenes Feuer in unzulässigen Bereichen
- Rauchen in besonders gefährdeten Gebieten
- Entzünden von Feuer außerhalb genehmigter Stellen
- Unachtsamer Umgang mit Feuer
2. Mäßige Gefahr - Eingeschränkte Nutzung von Feuerstellen
- Vorsicht bei offener Flamme
- Lagerfeuer oder Grillen in nicht genehmigten Bereichen
- Rauchen in Waldnähe oder trockenen Gebieten
- Offenes Feuer in der Natur
3. Erhöhte Gefahr - Nur noch absolut notwendige Feuer und Aktivitäten - Grillen oder Lagerfeuer ohne ausdrückliche Genehmigung
- Rauchen in gefährdeten Gebieten
- Jegliche offene Flammen
4. Hohe Gefahr - Maßnahmen zur Vermeidung von Brandgefahren - Zigaretten, Feuerwerkskörper oder andere Zündquellen
- Nutzung von Feuerstellen oder Grillen im Freien
5. Sehr hohe Gefahr    - Jegliches Feuer, Rauchen, Funkenflug, offenes Licht im Wlad

Kopie

Was tun im Notfall?

  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die europaweite Notrufnummer 112. Wenn gefahrlos möglich, bleiben Sie vor Ort um die Einsatzkräfte einzuweisen.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei, sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge.
  • Standort möglichst genau durchgeben.
  • Unternehmen Sie eigene Löschversuche nur, wenn dies gefahrlos möglich ist.
  • Sollten Sie an Zufahrtswegen oder Gabelungen umgelegte Verkehrsleitkegel sehen, stellen sie diese bitte auf keinen Fall auf. Mit den Verkehrsleitkegeln wird die Fahrtrichtung der nachfolgenden Einsatzkräfte markiert.
  • keine eigenen Löschversuche unternehmen, Brandstelle verlassen.

So schützen Sie unsere Wälder

So schützen Sie unsere Wälder

  • keine Glasflaschen oder Spiegelobjekte im Wald hinterlassen.
  • Müll mitnehmen.
  • Kinder über Gefahren aufklären.
  • Beachten Sie das Verbot für offenes Feuer oder Licht in Wäldern, das gilt auch für Grillfeuer. Kein Grillen und Chillen im Wald!
  • Nicht in Wäldern rauchen (in BW sowieso vom 01.03. bis zum 31.10).
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.

Kontakt

Ordnungsamt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8, Zimmer 112
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803-3200