Stammberghütte
Allgemeine Informationen:
Hütte und Platz werden Interessenten jeweils auf schriftlichen Antrag zur Benutzung überlassen. Der Antrag ist der Stabstelle Veranstaltungen zuzuleiten. Der Veranstalter benennt im Antrag eine für den gesamten Verlauf der Benutzung verantwortliche Person. Den Anordnungen des Forstpersonals zur Überwachung der Veranstaltung ist jeweils Folge zu leisten.
Winterpause: 1. November - 30. April
In dieser Zeit können die Stammberghütte und der Feuerplatz nicht für Veranstaltungen gebucht werden.
Antragsvormular Stammberghütte anmieten (PDF,397 KB)