Tauberbischofsheim ist nun offiziell „Fechterstadt“

TBB mit Ortsschild Fechterstadt
KI-generiertes Bild

Innenminister Thomas Strobl hat der Stadt Tauberbischofsheim das Führen der Zusatzbezeichnung „Fechterstadt“ genehmigt. Mit der Zusatzbezeichnung stärkt das Land Baden-Württemberg die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl.

„Herzlichen Glückwunsch an Tauberbischofsheim zur Zusatzbezeichnung ‚Fechterstadt‘. Tauberbischofsheim hat sich über Jahrzehnte hinweg als international bedeutendes Zentrum des Fechtsports und als Medaillenschmiede etabliert. Prägend dafür waren die zahlreichen
Siege bei Olympischen Spielen und bei Welt- und Europameisterschaften mit Persönlichkeiten, die weit über den Sport hinaus Bekanntheit erlangt haben. Seit seiner Gründung in den 1960er-Jahren hat der Fecht-Club Tauberbischofsheim eine Pionierrolle im deutschen Fechtsport eingenommen und das sportliche Erbe dieser Stadt nachhaltig geprägt – Tauberbischofsheim gilt als das historische Herz des deutschen Fechtsports. Das Fechtzentrum Tauberbischofsheim ist ein zentraler Ort für den Sport mit den schnellen Klingen und umfasst ein Fechtmuseum, eine zentrale Trainingsstätte sowie ein angeschlossenes Vollinternat, das die jungen Talente bei der Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport unterstützt“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl MdL am heutigen Mittwoch (15. April 2026).

Tauberbischofsheim darf die Zusatzbezeichnung formal ab dem 1. Mai 2026 führen. Die Stadt gehört damit zu nun mehr als 130 Gemeinden bzw. Ortsteilen in Baden-Württemberg, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. „Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Als Kommunalminister setze ich mich täglich dafür ein, unsere Kommunen noch ein Stück stärker zu machen. Ein Baustein dabei sind die Zusatzbezeichnungen, die inzwischen mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile im Land führen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden. Zusatzbezeichnungen stärken so die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und dienen damit als verbindendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Letztlich fördert das die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen“, so Minister Thomas Strobl.

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder
eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.

Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer
Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.