Neuer Förderrahmen der KfW-Heizungsförderung

Wärmepumpe

Am 10. Juli wurde das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundestag beschlossen. Es löst das bisher gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, das umgangssprachlich häufig „Heizungsgesetz“ genannt wurde. Das GModG schafft die bestehende 65%-Regel ab, die besagte, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen.

Zudem wurde überraschend die KfW-Förderung 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“ geändert. Die Änderungen im Überblick:

  • Sofortige Absenkung des Förderhöchstbetrags von 30.000 Euro auf 28.000 Euro
  • Halbjährliche Absenkung des Förderhöchstbetrags um 750 Euro
  • Effizienzbonus entfällt
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent und wird halbjährlich um 4 Prozentpunkte reduziert
  • Der Einkommensbonus wurde angepasst
    - 40 Prozent für zu versteuernde Einkommen von unter 30.000 Euro
    - 30 Prozent für zu versteuernde Einkommen von unter 40.000 Euro
    - 10 Prozent für zu versteuernde Einkommen von unter 50.000 Euro
  • Familienzuschlag von 10.000 Euro, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt wohnt
  • Der Emissionsminderungszuschlag entfällt
  • Ab 2027 erhalten nur noch in der EU gefertigte Wärmepumpen die Grundförderung von 30 Prozent

Ab dem 21. Juli wird das Portal wieder geöffnet. Zuvor vollständig eingegangene Anträge werden berücksichtigt.

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