Jetzt noch Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen

Die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen steuert auf die Zielgerade zu. Noch bis spätestens Freitag, 6. März, 15 Uhr können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen regulär beim Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim beantragt werden. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die Postlieferzeiten berücksichtigt werden müssen, wenn die Unterlagen dem Wähler auf dem Postweg zugestellt werden sollen. Aus diesem Grund ist die Beantragung über das Internet (www.tauberbischofsheim.de, Infobox „Landtagswahl 2026“ auf der Startseite) auch nur bis Freitag, 20. Februar, 12 Uhr freigeschaltet.

Bei kurzfristiger Beantragung sollten die Unterlagen daher auf jeden Fall persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, dort direkt zu wählen und den Wahlbrief in eine dafür vorgesehene Wahlurne zu werfen. Das Bürgerbüro ist deshalb am Freitag, 6. März, bis 15 Uhr geöffnet.

Am Wahlwochenende kann wegen plötzlicher Erkrankung auch noch am Samstag zwischen 10 und 12 Uhr sowie am Wahlsonntag bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Am Samstag, 7. März, ist für diese Fälle zwischen 10 und 12 Uhr im Bürgerbüro eine Rufbereitschaft eingerichtet (Tel.: 09341 803-3300). Dort können auch Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern können, dass ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist oder diesen verloren haben, einen neuen Wahlschein beantragen

Bei kurzfristiger Beantragung sollten die Unterlagen daher auf jeden Fall persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, dort direkt zu wählen und den Wahlbrief in eine dafür vorgesehene Wahlurne zu werfen. Das Bürgerbüro ist deshalb am Freitag, 6. März, bis 15 Uhr geöffnet.
Am Wahlwochenende kann wegen plötzlicher Erkrankung auch noch am Samstag zwischen 10 und 12 Uhr sowie am Wahlsonntag bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Am Samstag, 7. März, ist für diese Fälle zwischen 10 und 12 Uhr im Bürgerbüro eine Rufbereitschaft eingerichtet (Tel.: 09341 803-3300). Dort können auch Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern können, dass ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist oder diesen verloren haben, einen neuen Wahlschein beantragen