Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. März 2026 - jetzt beantragen
Am 8. März ist Landtagswahl. Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl werden ab dem 30. Januar 2026 an die Tauberbischofsheimer Bürger*innen versandt. Falls Ihnen bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim (Tel. 09341 803-3300).
Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Mit dieser können Sie Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen.
Aufgrund der erwarteten Menge an Wahlscheinanträgen bittet die Stadt darum, nur in Ausnahmefällen persönlich die Verwaltung aufzusuchen und längere Wartedauern zu entschuldigen. Wenn Sie die Unterlagen – trotz ggf. längerer Wartedauer – persönlich abholen möchten können Sie gleich vor Ort per Briefwahl wählen.
Briefwahlunterlagen beantragen Sie am einfachsten digital
per Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit einem Mobiltelefon. Wem dies nicht möglich ist, empfiehlt die Stadt, den Online-Service über die Homepage zu nutzen:
Über www.tauberbischofsheim.de und der Infobox „Landtagswahl 2026“ sind allgemeine Informationen über die Landtagswahl, aber auch ein Link erreichbar, über den Briefwahlunterlagen beantragt werden können. In einem Erfassungsformular werden die üblichen Antragsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) sowie die Nummer des Wahlbezirks und die Wählernummer (diese Angaben finden sich auf der Wahlbenachrichtigung) eingetragen und verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt.
Natürlich sind auch die herkömmlichen Antragsarten weiterhin möglich. So können Wahlscheine weiterhin schriftlich (Rückseite Wahlbenachrichtigung), elektronisch (E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Bei der Antragstellung müssen unbedingt Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Bitte bringen Sie bei der persönlichen Antragstellung ein Ausweisdokument mit.
Der Wahlschein, der Stimmzettel, ein Hinweisblatt und zwei Kuverts (1x weiß / 1x rot) werden nach Antragstellung baldmöglichst per Post zugestellt.
Bei allgemeinen Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim, Tel.: 09341/803-3300, jederzeit gerne zur Verfügung.
Da das Bürgerbüro in diesem Zeitraum ein großes Arbeitspensum zu erbringen hat, bittet die Stadt um Verständnis, wenn die Bearbeitung sonstiger Angelegenheiten gegebenenfalls länger dauert. Die Stadt empfiehlt sonstige, nicht termingebundene Anliegen außerhalb des Briefwahl-Zeitraums (bis einschließlich 6. März) vorzubringen.
