Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Jugendgesundheitspflege

Beschreibung

Eine Hauptaufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist die Durchführung der Einschulungsuntersuchung, die zum Ziel hat, gesundheitliche Einschränkungen und mögliche Entwicklungsverzögerungen der Kinder frühzeitig zu entdecken, um die Zeit bis zur Einschulung für Fördermaßnahmen optimal zu nutzen und die Kinder auf einen guten Schulstart vorzubereiten. Das Land Baden-Württemberg hat in einer Neukonzeption die Einschulungsuntersuchung in zwei Schritte unterteilt: Im ersten Schritt werden die vier- bis fünfjährigen Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht, im zweiten Schritt folgt die Untersuchung für fünf- bis sechsjährige Kinder im letzten Kindergartenjahr.

Aktionstage unter dem Motto „Ich will gesund bleiben – Projekttag als Impuls zu gesunder Lebensweise“ bietet das kinder- und jugendärztliche Team an Grund-, Haupt, Werkreal- und Sonderschulen seit vielen Jahren an. Durch die Leitung des Arbeitskreises Kindergesundheit und die Mitarbeit in zahlreichen Arbeitskreisen wie Kleines Frühwarnsystem, Arbeitskreis Frühe Hilfen, Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch und Arbeitskreis Frühförderung ist eine gute Vernetzung mit allen für das Kindeswohl engagierten Fachleuten und damit auch eine enge Zusammenarbeit gewährleistet.

Darüber hinaus wird eine individuelle Beratung zu Fragen der Kinder- und Jugendgesundheit angeboten; ein Schwerpunkt liegt hier unter anderem bei Infektionskrankheiten und Impfungen. Dieses Beratungsangebot gilt für Einzelpersonen, aber auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Bei von anderen Ämtern (z.B. Sozial-/Jugendamt) angeforderten Gutachten für Kinder und Jugendliche geht es häufig um die Integration eines chronisch kranken oder behinderten Kindes in die Kindertageseinrichtung oder Schule.

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Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
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