Leistungen
Bedarfsplan für kommunale Kinderbetreuungsangebote
In Zeiten immer flexibler werdender Betreuungszeangebote und dem gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe oder Kindertagesstätte stellt die Bedarfsplanung für eine Stadtverwaltung ein sehr komplexes Aufgabengebiet dar.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) erhalten die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von den Gemeinden Zuschüsse zu den Betriebsausgaben (Personal- und Sachausgaben) einer Gruppe, die in die kommende Bedarfsplanung aufgenommen wurden.
Verfahrensablauf
Das Familienbüro erstellt die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung im gesamten Stadtgebiet und gleicht diese ständig mit dem vorhandenen Bedarf ab. Notwendige Änderungen in der Bedarfsplanung werden gegebenenfalls mitaufgenommen.
Erforderliche Unterlagen
keine