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Lärmaktionsplan

Zur Minderung und Vermeidung von Umgebungslärm, vor allem Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, wurde ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt. Hierbei werden die Lärmbelastungen auf strategischen Karten erfasst, die Lärmsituation hierdurch bewertet und Minderungsmaßnahmen geplant. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) sind gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionschutzgesetz von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, durch welche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Pflichtkartierung der LUBW beinhaltet in Tauberbischofsheim die Bundesautobahn 81, die Bundesstraße 290, Abschnitte der Bundesstraße 27 und Landesstraße 506. Diese Straßen weisen ein Verkehrsaufkommen über dem Schwellenwert der Lärmkartierung von 8200 Kfz-24/h auf. Die aktuelle Betroffenheitsanalyse der LUBW zeigt, dass durch die bereits vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen lediglich 8 Personen von Überschreitungen des Auslösewertes von 65 dB (A) Lden und 12 Personen von Überschreitungen des Auslösewertes von 55 dB (A) Lnight entlang der untersuchten Straßenabschnitte betroffen sind. Die Betroffenheiten befinden sich ausschließlich im innerstädtischen Bereich. Durch diese vergleichsweise geringe Lärmbelastung im Umfeld von Tauberbischofsheim, war eine Aufstellung des Lärmaktionsplans im vereinfachten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit möglich.

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