Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe

Beschreibung

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege können die Kosten für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege übernommen werden, soweit die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen bzw. bestehende Ansprüche an Dritte (z.B. Unterhaltsansprüche) nicht ausreichen, den Pflegebedarf sicherzustellen.

Blindenhilfe ist eine monatliche finanzielle Geldleistung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall erblindet sind. Eine besondere Zweckbindung ist nicht vorgesehen. Die betroffenen Personen können Mehrausgaben, die ihnen wegen dieser Behinderung entstehen, ausgleichen.

Hausanschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
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Besucheranschrift

Am Wört 1
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Kontakt

Telefon +49 9341 825534
Fax +49 9341 8285542

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000