Stromausfall

Richtig vorbereitet sein auf einen langanhaltenden Stromausfall oder andere Notfälle

(Bild: pixabay)

Mit dem Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine hat die Aufrechterhaltung der Energieversorgung eine neue Bedeutung gewonnen. Insbesondere bei Vorliegen einer Gasmangellage wird befürchtet, dass es zu einer Überlastung des Stromnetzes mit Zusammenbruch der Stromversorgung kommen könnte. Eine Gefährdung des Stromnetzes besteht auch durch Naturereignisse, Sabotage sowie menschliches und technisches Versagen. Ein großflächiger Stromausfall ist aus Sicht der Bundesnetzagentur im Winter 2022/2023 und auch für den Winter 2023/2024 äußerst unwahrscheinlich, da das elektrische Energieversorgungssystem mehrfach redundant ausgelegt sei und über zahlreiche Sicherungsmechanismen verfüge, die selbst bei größeren Störungsereignissen einen völligen Zusammenbruch des Übertragungsnetzes verhindern sollen. Die Sicherungsmechanismen würden kontinuierlich auf ihre Eignung geprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem wurden Anstrengungen unternommen, den Strombedarf zu verringern. Die Bundesnetzagentur unterscheidet die beiden folgenden Szenarien:

a) Blackout

hier fallen große Teile des europäischen Verbundnetzes oder gesamtes Netz aus. Der Eintritt wird als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.

b) Brownout (kontrolliert)

das ist eine kontrollierte Abschaltung im rollierenden System, die dadurch verursacht wird, dass die Nachfrage nach Strom größer ist als die erzeugte Strommenge. Die rollierende Abschaltung wird ca. 1,5 h dauern. Die Abschaltung erfolgt mit zeitlichem Vorlauf und wird angekündigt.

Auch wenn ein flächendeckender Stromausfall sehr unwahrscheinlich ist, ist es sinnvoll, sich vorzubereiten.

Weitere Informationen zum Stromnetz finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Wie stellt man einen großflächigen Stromausfall fest?

Wann die Ursache nicht an Ihrer Haussicherung liegt, sondern auch z.B. die Straßenbeleuchtung ausgefallen ist und Sie auch nicht mehr mit dem Mobiltelefon in das Festnetz einer anderen Stadt telefonieren können, kann es sich um einen flächendeckenden Stromausfall handeln. Nun gilt Folgendes: 

  • Ruhe bewahren.
  • Achten Sie auf Hinweise im Radio. Ein Kurbel- oder Autoradio funktioniert auch ohne Strom.
  • Die Stadt Tauberbischofsheim wird Notfalltreffpunkte (s.u.) im Stadtgebiet aufbauen, an denen aktuelle Informationen per Aushang mitgeteilt werden. 
  • Da bei einem Stromausfall u. U. die Notfallnummern nicht mehr funktionieren, können Sie die Einsatzkräfte bei medizinischen Notfällen oder Bränden in den Notfalltreffpunkten (s.u.) informieren. 

Wie kann ich mich vorbereiten und wie verhalte ich mich während eines Stromausfalls?

Notfalltreffpunkte für Informationen, Notrufe und Erste Hilfe

Im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls können das Rathaus und das Verwaltungsgebäude Klosterhof nicht betrieben werden. Stattdessen werden für die Bevölkerung folgende Notfalltreffpunkte eingerichtet um z. B. Notrufe absetzen zu können, erste Hilfe anzufordern und Informationen zu erhalten.

  • Sporthalle am Wört, Am Wört sowie die Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen
  • Zum Berg, Dienstadt
  • Zum Brünnle 29, Distelhausen
  • Hintere Torstr. 14, Dittigheim
  • Laurentiusstr. 7, Dittwar
  • Rathausstr. 15, Hochhausen
  • Am Baumgarten 15, Impfingen

Hier können Sie sich auch melden, wenn Sie Ihre Hilfe anbieten wollen.

Wenn der Strom zurückkommt

  • Schalten Sie Geräte nur nacheinander wieder ein, um eine Überlastung des Stromnetzes (auch in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung) zu verhindern.
  • Überprüfen Sie Lebensmittel in Kühlschrank und Tiefkühltruhe. Angetaute Lebensmittel sollten Sie sofort essen oder wegwerfen.
  • Kontrollieren Sie Uhren, Wecker usw. Evtl. sind die Uhren durch den Stromausfall stehen geblieben.
  • Füllen Sie Ihre Vorräte wieder auf.
  • Sorgen Sie für den nächsten Stromausfall vor: Batterien, Taschenlampe, Radio, Notvorrat usw.

Wie verhalte ich mich im Notfall?

Kontakt

Frau Sabine Oberst

Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3000
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-111
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen