Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim
Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu
Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen
Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun den Link hinter "Originalplan".
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.
Eine detailliertere Anleitung finden Sie in der oberen rechten Ecke des Geoportals, in dem Sie auf das Info-Symbol klicken.
Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:
1. Änderung des Bebauungsplans „Kapelle“, Gemarkung Hochhausen;
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen einsehen und herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung (rechtskräftig seit 19.07.2024)
- Satzung (61 KB)
- Abwägungstabelle (533 KB)
- Planzeichnung (Lageplan) M 1:500 vom 07.05.2024 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (598 KB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB vom 07.05.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (304 KB)
- Örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg mit Datum vom 07.05.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (250 KB)
- Begründung vom 07.05.2024, gefertigt vom Büro Walter Ingenieure, Tauberbischofsheim (846 KB)
- Zusammenfassende Erklärung (wird nachgereicht)
- Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Bestands- und Konfliktplan (1,5 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 05.02.2024 (1,4 MB)
- Ergänzung saP (Nachkartierung Zauneindechse) (1,1 MB)
- Baugrunduntersuchung vom 01.09.2023 (4,1 MB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tauberpark Teil 1 (St. Michael)“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim
Hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom 07.05.2024 (rechtskräftig seit: 24.05.2024)
- Satzung (115 KB)
- Abwägungstabelle (343 KB)
- Lageplan M 1:500 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung, Stand: 27.03.2024 (4,2 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB, Stand: 27.03.2024 (1010 KB)
- Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW, Stand: 27.03.2024 (358 KB)
- Begründung, Stand: 27.03.2024 (1,8 MB)
- Lageplan Sondersachverhalte Bebauungsplan, Stand: 27.03.2024 (1013 KB)
- Schnitt Erschließungsstraße, Stand: 27.03.2024 (790 KB)
- Schnitt Stichweg 1, Stand: 27.03.2024 (769 KB)
- Schnitt A-A für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (766 KB)
- Schnitt B-B für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (770 KB)
- Schnitt C-C für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (769 KB)
- Schnitt D-D für die Höheneinstellung der Gebäudestellung, Stand: 27.03.2024 (768 KB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.11.2021 (1,6 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 09.07.2022 (1,1 MB)
- Baugrunduntersuchung vom 11.04.2022 (6,6 MB)
- Schallimmissionsprognose Hotel vom 05.07.2021 (13,3 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 26.06.2023 Teil 1 (19,4 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 26.06.2023 Teil 2 (4,9 MB)
- Kurzbericht (1,8 MB) – Zuordnung der Schallschutzmaßnahmen bei Bebauung der Baufelder 1 – 9, Ergänzung zur Schallimmissionsprognose vom 22.06.2023
die Ausführungsplanung für die Erschließung, bestehend aus:
- Lageplan Erschließung, Stand: Februar 2024 (751 KB)
- Längsschnitt RW und SW Kanal, Stand: Februar 2024 (430 KB)
- Ausbauquerschnitte Erschließungsstraße, Stand: Februar 2024 (431 KB)
- Ausbauquerschnitte Stichweg und Fußwege, Stand: Februar 2024 (448 KB)
- Höhenplan Erschließungsstraße, Stand: Februar 2024 (437 KB)
- Höhenplan Stichweg 1, Stand: Februar 2024 (431 KB)
- Höhenplan Fußweg 2, Stand: Februar 2024 (433 KB)
die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung, bestehend aus
Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
h i e r : Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Satzung (89 KB)
- Planzeichnung, Maßstab 1:2.000 vom 27. Oktober 2022 (291 KB)
- planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB vom 1. Februar 2023 sowie örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW vom 1. Februar 2023 (102 KB)
- Begründung vom 1. Februar 2023 (397 KB)
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schirrmannweg“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Abwägungstabelle (394 KB)
- Satzung vom 31.05.2022 (90 KB)
- Planzeichnung, Maßstab 1:250 vom 31.05.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim (2,9 MB)
- planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW vom 31.05.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim (1,1 MB)
- Begründung vom 31.05.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim (750 KB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan, (1,2 MB) gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim, bestehend aus dem Lageplan vom 31.05.2022, (1,2 MB) dem Längsschnitt vom 31.05.2022 (1,3 MB) sowie 3 Querschnitten (Schnitt 1, (974 KB) Schnitt 2 (944 KB) und Schnitt 3 (750 KB)) jeweils vom 31.05.2022
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Fichtengrund“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften;
- hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung:
hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) - Abwägungstabelle (825 KB)
- Satzung vom 25. November 2021 (122 KB)
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärungen vom 29. Oktober 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (2,8 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften vom 29. Oktober 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (623 KB)
- Begründung vom 29. Oktober 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (2,6 MB)
- Umweltbericht (2,8 MB) und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,6 MB) (saP), jeweils erstellt von Ökologie & Stadtentwicklung Peter C. Beck, Darmstadt, vom 29. Oktober 2021
- Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Rammtiefe für Stahlprofile als Gründungselemente, erstellt vom Büro für Hydrogeologie, angewandte Geologie und Wasserwirtschaft, Aichach, vom 10. Mai 2021 (1,9 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan vom 29. Oktober 2021, erstellt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (4,6 MB)
Ergänzungssatzung „Taubenhaus“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
hier: Satzungsbeschluss
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung, hier: Satzungsbeschluss
- Abwägungstabelle (680 KB)
- Die Ergänzungssatzung bestehend aus den schriftlichen Festsetzungen (§ 4) und den örtlichen Bauvorschriften (§ 5) vom 22. (4 MB)März 2022, dem Lageplan M 1:250 vom 6. September 2021, sowie der Begründung vom 22. März (4 MB)2022, alles gefertigt von der Walter + Partner GbR (4 MB)
"Erweiterung Laurentiusberg I" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Laurentiusberg I“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
- hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 Bau GB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom vom 02. Dezember 2022
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Lageplan M 1500 vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (4,4 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (781 KB)
- Örtliche Bauvorschriften vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (313 KB)
- Begründung vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (1,5 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehrslärm vom 13. August 2020, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (2,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Gewerbe vom 13. Dezember 2021, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (9,7 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Februar 2016 des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH (2,4 MB)
Laufende Bauleitplanungen
Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
Aufstellung des Bebauungsplans „Kapelle II“ und Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften, Gemarkung Hochhausen;
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle/Stellungnahme eines Bürgers (80 KB)
- Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Entwurf der Planzeichnung im Maßstab 1:500 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung vom 13.06.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (1,2 MB)
- Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 13.06.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (297 KB)
- Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 13.06.2024, gefertigt von IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH (5,3 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Tauberzoo, Büro für Faunistik, Tauberbischofsheim, vom 01.11.2023 (1,1 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehr vom 13.02.2024 des Büros Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Höchberg (12,7 MB)
Laufende Flächennutzungsplanverfahren
Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 7,6 ha auf den Gemarkungen Schönfeld und Ilmspan entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.
Hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom 19.04.2024
hier: Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (1,1 MB)
- Planzeichnung M 1:5000 (501 KB)
- Begründung (1005 KB)
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 33,0 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 13,4 ha auf der Gemarkung Dittigheim.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 18,6 ha auf der Gemarkung Dienstadt.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 11,5 ha auf der Gemarkung
Impfingen.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim
Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.
- Erläuterungen (2. Fortschreibung, Stand: 26.07.2023) (195 KB)
- Grundlagenkarte 1 (3,8 MB)
- Grundlagenkarte 2 (5 MB)
- Grundlagenkarte 3 (3,5 MB)
- Grundlagenkarte 4 (4,4 MB)
Fortschreibung Lärmaktionsplan, Stufe 4
Die Stadt Tauberbischofsheim hat am 18. Dezember 2019 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Aktuell sind die von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden aufgefordert, bestehende Pläne zu überprüfen.
Zur Minderung und Vermeidung von Umgebungslärm, vor allem Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, wurde ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt. Hierbei werden die Lärmbelastungen auf strategischen Karten erfasst, die Lärmsituation hierdurch bewertet und Minderungsmaßnahmen geplant. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) sind gemäß § 47 d Abs. 1 Bundesimmissionschutzgesetz von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen, durch welche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Stadt Tauberbischofsheim hat für die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn 81 (Distelhausen), die Bundesstraße 290 (Abschnitt Mergentheimer Straße), der Abschnitte der Bundesstraße 27 (Tauberbischofsheim und Dittigheim) und Landesstraße 506 (Abschnitt Mergentheimer Straße Tauberbischofsheim) eine Lärmaktionsplanung zu erstellen, da diese Hauptverkehrsstraßen ein Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 8.200 Kfz/Tag aufweisen.
Der Gemeinderat der Stadt Tauberbischofsheim hat am 25. April 2024 in öffentlicher Sitzung den Berichtsentwurf zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stadt Tauberbischofsheim gebilligt und beschlossen, die nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.