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Aktuelle Bauleitplanungen und Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.

Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu

Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
 Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen


Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun  den Link hinter "Originalplan".
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.

Eine detailliertere Anleitung finden Sie in der oberen rechten Ecke des Geoportals, in dem Sie auf das Info-Symbol klicken.

Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:

Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße" auf Gemarkung Tauberbischofsheim

h i e r :     Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schirrmannweg“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Fichtengrund“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften;

  1. hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Laufende Bauleitplanungen

Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

1. Änderung des Bebauungsplans „Kapelle“, Gemarkung Hochhausen;

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen einsehen und herunterladen:

Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Torgärten", Gemarkung Dittigheim

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach § 4 Abs. 2 BauGB


hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen einsehen und herunterladen:

Laufende Flächennutzungsplanverfahren

Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die

a) Darstellung einer Wohnbaufläche (W) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 1 BauNVO im Gewann „Beunth“ mit einer Fläche von 0,64 ha, Gemarkung Großrinderfeld
b) Umwandlung einer Wohnbaufläche im Gewann „Brücklesweg“ in landwirtschaftliche Fläche mit einer Größe von 2,84 ha

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) östlich der Schwarzfeld-Siedlung im südöstlichen Bereich der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung von fünf Sonderbauflächen Wind (S), auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN2“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit 6,2 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit 4,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901). 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 7,6 ha auf den Gemarkungen Schönfeld und Ilmspan entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für PhotovoltaikFreiflächenanlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 26 ha auf der Gemarkung Schönfeld entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 2 ha für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Digitalisierung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim

Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.

Kontakt

Frau Sabine Oberst

Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3000
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-111
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen

Frau Corinna Ehrmann

Bauverständige

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3101
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Bauordnungsamt

Frau Stefanie Kraft

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3103
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen,

Bauverwaltung

 

Frau Stephanie Merz

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 3102
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-112
Aufgaben

Bauordnungsamt