Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen
Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun den Link hinter "Originalplan".
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.
Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:
Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
h i e r : Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Satzung (89 KB)
- Planzeichnung, Maßstab 1:2.000 vom 27. Oktober 2022 (291 KB)
- planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB vom 1. Februar 2023 sowie örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW vom 1. Februar 2023 (102 KB)
- Begründung vom 1. Februar 2023 (397 KB)
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schirrmannweg“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Abwägungstabelle (394 KB)
- Satzung vom 31.05.2022 (90 KB)
- Planzeichnung, Maßstab 1:250 vom 31.05.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim (2,9 MB)
- planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW vom 31.05.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim (1,1 MB)
- Begründung vom 31.05.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim (750 KB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan, (1,2 MB) gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner, Tauberbischofsheim, bestehend aus dem Lageplan vom 31.05.2022, (1,2 MB) dem Längsschnitt vom 31.05.2022 (1,3 MB) sowie 3 Querschnitten (Schnitt 1, (974 KB) Schnitt 2 (944 KB) und Schnitt 3 (750 KB)) jeweils vom 31.05.2022
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Fichtengrund“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften;
- hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung:
hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) - Abwägungstabelle (825 KB)
- Satzung vom 25. November 2021 (122 KB)
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärungen vom 29. Oktober 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (2,8 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften vom 29. Oktober 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (623 KB)
- Begründung vom 29. Oktober 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (2,6 MB)
- Umweltbericht (2,8 MB) und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,6 MB) (saP), jeweils erstellt von Ökologie & Stadtentwicklung Peter C. Beck, Darmstadt, vom 29. Oktober 2021
- Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Rammtiefe für Stahlprofile als Gründungselemente, erstellt vom Büro für Hydrogeologie, angewandte Geologie und Wasserwirtschaft, Aichach, vom 10. Mai 2021 (1,9 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan vom 29. Oktober 2021, erstellt vom Ingenieurbüro ibu, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim (4,6 MB)
Ergänzungssatzung „Taubenhaus“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
hier: Satzungsbeschluss
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung, hier: Satzungsbeschluss
- Abwägungstabelle (680 KB)
- Die Ergänzungssatzung bestehend aus den schriftlichen Festsetzungen (§ 4) und den örtlichen Bauvorschriften (§ 5) vom 22. (4 MB)März 2022, dem Lageplan M 1:250 vom 6. September 2021, sowie der Begründung vom 22. März (4 MB)2022, alles gefertigt von der Walter + Partner GbR (4 MB)
"Erweiterung Laurentiusberg I" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Laurentiusberg I“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
- hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 Bau GB und § 74 LBO-BW
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom vom 02. Dezember 2022
hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW - Lageplan M 1500 vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (4,4 MB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (781 KB)
- Örtliche Bauvorschriften vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (313 KB)
- Begründung vom 01.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (1,5 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehrslärm vom 13. August 2020, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (2,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Gewerbe vom 13. Dezember 2021, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (9,7 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Februar 2016 des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH (2,4 MB)
Laufende Bauleitplanungen
Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
Aufstellung des Bebauungsplans “Kiesling” und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Distelhausen
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung (Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Lageplan M 1:500 mit dem Entwurf der zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung vom 3. August 2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner GbR, Tauberbischofsheim (182 KB)
- Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB, Stand 03.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner GbR, Tauberbischofsheim (555 KB)
- Entwurf der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW, Stand 03.08.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner GbR, Tauberbischofsheim (236 KB)
- Entwurf der Begründung, Stand 3. August 2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner GbR, Tauberbischofsheim (3,9 MB)
- Deckschichtenuntersuchung vom 9. August 2019, Dr. Pötzl, Büro Walter + Partner GbR, Tauberbischofsheim (4,9 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 24. September 2020 des Büros Klärle GmbH, Weikersheim (2,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehrslärm vom 2. August 2022, des Büros Wölfel Engineering GmbH & Co. KG, Höchberg (2,4 MB)
- Ost-West-Schnitte M 1:100 vom 3. August 2022 (133 KB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tauberpark (St. Michael)“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom 21.10.2022 (432 KB)
- Entwurf Lageplan und Planzeichnung Bebauungsplan Stand 14.09.2022 (437 KB)
- Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen Stand 14.09.2022 (254 KB)
- Entwurf der örtlichen Bauvorschriften Stand 14.09.2022 (201 KB)
- Entwurf der Begründung Stand 14.09.2022 (3,9 MB)
- Schnitt Erschließungsstraße (146 KB)
- Schnitt Stichweg 1 (125 KB)
- Schnitt A-A (122 KB) für die Höheneinstellung der Gebäudestellung
- Schnitt B-B (125 KB) für die Höheneinstellung der Gebäudestellung
- Schnitt C-C (125 KB) für die Höheneinstellung der Gebäudestellung
- Schnitt D-D (124 KB) für die Höheneinstellung der Gebäudestellung
- Baugrunduntersuchung vom 11.04.2022 (6,6 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.11.2021 (1,6 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 09.07.2022 (1,1 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 05.07.2021 (25,9 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 22.09.2022 Teil1 (19,5 MB)
- Schallimmissionsprognose vom 22.09.2022 Teil 2 (16,5 MB)
Laufende Flächennutzungsplanverfahren
Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche „Geißgraben II“ auf der Gemarkung Gerchsheim in einer Größe von ca. 4,9 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Dittwar in einer Größe von ca. 2,4 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf folgende Bauflächen
a) Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) in den Gewannen „Schneekasten/Buckel im Teich“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim nördlich von Tauberbischofsheim im direkten nördlichen bzw. westlichen Anschluss an bereits gewerblich genutzte Bauflächen („Industriegebiet Nord“) in einer Größe von ca. 1,36 ha.
b) Umwandlung einer Verkehrsfläche im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB mit der Zweckbestimmung „Bahnanlage“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim, Hochhäuser Straße und künftigen Darstellung als gewerbliche Baufläche (G)mit einer Größe von ca. 0,33 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Großrinderfeld in einer Größe von ca. 3,0 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Königheim ca. 300 m südwestlich der Ortschaft Weikerstetten auf einem ca. 14,6 ha großen Plangebiet.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf dem Gebiet der ehemaligen Hausmülldeponie im Gewann Fichtengrund der Gemarkung Tauberbischofsheim. Das Gebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 3,06 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (955 KB)
- Planzeichnung M 1:5.000 vom 8. November 2022, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (5 MB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 8. November 2022, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (2,9 MB)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die
a) Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Gewann „Zündmantel“ am Südwestrand von Großrinderfeld angrenzend an die L 578. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 18151, 18152, 18153, 18154 und 18155 der Gemarkung Großrinderfeld in einer Größe von 0,43 ha.
b) Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Gewann „Steig“ nordöstlich der Freiherr-von-Zobel-Schule auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 16084 und 16085 der Gemarkung Großrinderfeld auf einer Fläche von 1,16 ha.
c) Darstellung einer Wohnbaufläche (W) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 1 BauNVO im Gewann „Zündmantel“ mit einer Fläche von 1,62 ha und Darstellung einer Wohnbaufläche (W) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 1 BauNVO m Gewann „Beund“ mit einer Fläche von ca. 2,68 ha. Die Planbereiche liegen südöstlich bzw. nordwestlich der Landstraße L 578 direkt am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld.
d) Umwandlung einer Wohnbaufläche (Alte Hohle) im Gewann „Wolfsgarten rechts“ der Gemarkung Großrinderfeld in landwirtschaftliche Fläche. Der Planbereich liegt nördlich der Ortslage Großrinderfeld und erstreckt sich auf eine Größe von 2,28 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) östlich der Schwarzfeld-Siedlung im südöstlichen Bereich der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r : Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Planzeichnung M 1:5.000 vom 6. Mai 2022, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (573 KB)
- Begründung mit Umweltbericht vom 6. Mai 2022, gefertigt vom Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim-Dittigheim (1,6 MB)
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung von sechs Sonderbauflächen Wind (S), auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN1“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 2556), Fläche „KÖN2“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit 6,2 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit 4,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901).
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 9580, 9581, 9582, 9583, 9643 z.T. (Weg), 9578, 9577/1 z.T. der Gemarkung Pülfringen und den Grundstücken Flst.-Nrn. 12353 z.T. (Weg), 12359 z.T., 13904 z.T., 13905 z.T., 13911 z.T. (Weg) der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf folgende Bauflächen:
a) Die Darstellung einer gemischten Baufläche (M) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Größe von 0,55 ha am nordöstlichen Ortsrand von Gerchsheim, direkt angrenzend an das Schul- und Sportgelände sowie
b) die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 BauNVO in einer Größe von 3,32 ha, nördlich des Bebauungsplanes „Geißgraben II“ und südlich von Gerchsheim, jeweils auf der Gemarkung Gerchsheim.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 13,5 ha auf der Gemarkung Dittigheim südöstlich von Hof Steinbach entlang der Bundesautobahn A 81.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 7,6 ha auf den Gemarkungen Schönfeld und Ilmspan entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für PhotovoltaikFreiflächenanlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 26 ha auf der Gemarkung Schönfeld entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Digitalisierung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim
Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.
- Erläuterungen (Stand: 27.04.2022) (326 KB)
- Grundlagenkarte 1 (3,8 MB)
- Grundlagenkarte 2 (5 MB)
- Grundlagenkarte 3 (3,5 MB)
- Grundlagenkarte 4 (4,4 MB)