Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen
Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun den Link hinter "textliche Festsetzungen
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.
Laufende Bauleitplanungen
Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Fichtengrund“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften;
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung
h i e r: Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägungstabelle (1,5 MB)
- Planzeichnung im Maßstab 1:500 vom 19. Mai 2021 (949 KB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften vom 19. Mai 2021 (177 KB)
- Begründung vom 19. Mai 2021 (2,1 MB)
- Umweltbericht vom 26. März 2021 (1,3 MB) mit Bestandsplan vom 01. Oktober 2020 (709 KB), Entwicklungsplan vom 26. März 2021 (850 KB) und Sichtbarkeitsanalyse vom 08. Oktober 2020 (2 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan vom 19. Mai 2021 (4,5 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 06. Oktober 2020 (731 KB)
Ergänzungssatzung „Taubenhaus“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
hier: Satzungsbeschluss
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung, hier: Satzungsbeschluss
- Abwägungstabelle (680 KB)
- Die Ergänzungssatzung bestehend aus den schriftlichen Festsetzungen (§ 4) und den örtlichen Bauvorschriften (§ 5) vom 22. (4 MB)März 2022, dem Lageplan M 1:250 vom 6. September 2021, sowie der Begründung vom 22. März (4 MB)2022, alles gefertigt von der Walter + Partner GbR (4 MB)
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schirrmannweg“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungs- / Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Lageplan M 1:250 mit zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (595 KB)
- Planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB und die zugeordneten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO-BW vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (252 KB)
- Begründung vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (189 KB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (378 KB)
- Längsschnitt vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (92 KB)
- 1. Querschnitt vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (48 KB)
- 2. Querschnitt vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (44 KB)
- 3. Querschnitt vom 3. September 2021, gefertigt vom Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH, Tauberbischofsheim (42 KB)
Ergänzungssatzung „Götzenberg“ auf Gemarkung Dittwar
hier: Satzungsbeschluss
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (104 KB)
- Lageplan vom 29.03.2021, gefertigt vom Ing.-Büro Sack & Partner GmbH (132 KB)
- Begründung vom 15.09.2021, gefertigt vom Ing.-Büro Sack & Partner GmbH nebst spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Institut für Faunistik, Tauberbischofsheim (947 KB)
- Ergänzungssatzung vom 29.09.2021 (121 KB)
"Erweiterung Laurentiusberg I" auf Gemarkung Tauberbischofsheim
Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Laurentiusberg I“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung vom 16.04.2022 (231 KB)
- Lageplan M 1500 vom 11.02.2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (725 KB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom Januar 2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (1,4 MB)
- Örtliche Bauvorschriften vom Januar 2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (1,1 MB)
- Begründung vom Januar 2022, gefertigt vom Büro Walter + Partner (3,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Verkehrslärm vom 13. August 2020, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (2,3 MB)
- Schallimmissionsprognose Gewerbe vom 13. Dezember 2021, Wölfel Engineering GmbH & Co.KG, Höchberg (9,7 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Februar 2016 des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH (2,4 MB)
Laufende Flächennutzungsplanverfahren
Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.
Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche „Geißgraben II“ auf der Gemarkung Gerchsheim in einer Größe von ca. 4,9 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Dittwar in einer Größe von ca. 2,4 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf folgende Bauflächen
a) Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) in den Gewannen „Schneekasten/Buckel im Teich“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim nördlich von Tauberbischofsheim im direkten nördlichen bzw. westlichen Anschluss an bereits gewerblich genutzte Bauflächen („Industriegebiet Nord“) in einer Größe von ca. 1,36 ha.
b) Umwandlung einer Verkehrsfläche im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB mit der Zweckbestimmung „Bahnanlage“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim, Hochhäuser Straße und künftigen Darstellung als gewerbliche Baufläche (G)mit einer Größe von ca. 0,33 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Großrinderfeld in einer Größe von ca. 3,0 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
- Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf der Gemarkung Königheim ca. 300 m südwestlich der Ortschaft Weikerstetten auf einem ca. 14,6 ha großen Plangebiet.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf dem Gebiet der ehemaligen Hausmülldeponie im Gewann Fichtengrund der Gemarkung Tauberbischofsheim. Das Gebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 3,06 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die
a) Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Gewann „Zündmantel“ am Südwestrand von Großrinderfeld angrenzend an die L 578. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 18151, 18152, 18153, 18154 und 18155 der Gemarkung Großrinderfeld in einer Größe von 0,43 ha.
b) Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Gewann „Steig“ nordöstlich der Freiherr-von-Zobel-Schule auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 16084 und 16085 der Gemarkung Großrinderfeld auf einer Fläche von 1,16 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) östlich der Schwarzfeld-Siedlung im südöstlichen Bereich der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha.
Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim
Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.
- Erläuterungen (Stand: 29.07.2020) (1,4 MB)
- Grundlagenkarte 1 (3,8 MB)
- Grundlagenkarte 2 (5 MB)
- Grundlagenkarte 3 (3,5 MB)
- Grundlagenkarte 4 (4,4 MB)