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Aktuelle Bauleitplanungen und Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.

Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu

Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
 Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen


Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun  den Link hinter "Originalplan".
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.

Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:

Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße" auf Gemarkung Tauberbischofsheim

h i e r :     Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schirrmannweg“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Fichtengrund“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften;

  1. hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Laufende Bauleitplanungen

Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

Aufstellung des Bebauungsplans “Kiesling” und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Distelhausen

  1. Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  2. Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
  3. Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
  4. Abstimmung mit den Nachbargemeinden


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tauberpark (St. Michael)“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim

  1. Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  2. Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung
  3. Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
  4. Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Laufende Flächennutzungsplanverfahren

Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die

a) Darstellung einer Wohnbaufläche (W) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 1 BauNVO im Gewann „Beunth“ mit einer Fläche von 0,64 ha, Gemarkung Großrinderfeld
b) Umwandlung einer Wohnbaufläche im Gewann „Brücklesweg“ in landwirtschaftliche Fläche mit einer Größe von 2,84 ha

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) östlich der Schwarzfeld-Siedlung im südöstlichen Bereich der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung von fünf Sonderbauflächen Wind (S), auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN2“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit 6,2 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit 4,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901). 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 9580, 9581, 9582, 9583, 9643 z.T. (Weg), 9578, 9577/1 z.T. der Gemarkung Pülfringen und den Grundstücken Flst.-Nrn. 12353 z.T. (Weg), 12359 z.T., 13904 z.T., 13905 z.T., 13911 z.T. (Weg) der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf folgende Bauflächen:

a) Die Darstellung einer gemischten Baufläche (M) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Größe von 0,55 ha am nordöstlichen Ortsrand von Gerchsheim, direkt angrenzend an das Schul- und Sportgelände sowie

b) die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 BauNVO in einer Größe von 3,32 ha, nördlich des Bebauungsplanes „Geißgraben II“ und südlich von Gerchsheim, jeweils auf der Gemarkung Gerchsheim.


Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 13,5 ha auf der Gemarkung Dittigheim südöstlich von Hof Steinbach entlang der Bundesautobahn A 81.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 7,6 ha auf den Gemarkungen Schönfeld und Ilmspan entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für PhotovoltaikFreiflächenanlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 26 ha auf der Gemarkung Schönfeld entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 2 ha für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 0,9 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 29. Änderung bezieht sich auf die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Fläche von ca. 1,16 ha auf der Gemarkung Großrinderfeld, die bislang Gegenstand der 18. Änderung des Flächennutzungsplans war.

Digitalisierung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim

Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.

Kontakt

Frau Sabine Oberst

Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 24
Fax 09341 803 724
Gebäude Klosterhof
Raum K-111
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen

Frau Corinna Ehrmann

Bauverständige

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 68
Fax 09341 803 768
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Bauordnungsamt

Frau Stefanie Kraft

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 610
Fax 09341 803 761
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen,

Bauverwaltung

 

Frau Stephanie Merz

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 23
Fax 09341 803 723
Gebäude Klosterhof
Raum K-112
Aufgaben

Bauordnungsamt