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Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte

Die Stadt Tauberbischofsheim ist dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main beigetreten. Die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung erfolgte am 17.09.2021. (199 KB)
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Stadt Wertheim am Main und der Stadt Tauberbischofsheim am 10.08.2021 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) von der Stadt Tauberbischofsheim zur Erfüllung auf die Stadt Wertheim am Main gemäß § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 16.08.2021 genehmigt. 

Für die Wertermittlung eines Grundstückes können Sie einen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Main-Tauber-Nord in Wertheim stellen. Dort ist Ihre Ansprechpartnerin
Frau Viktoriia Holovakova
Stadtverwaltung Wertheim 
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Main-Tauber-Nord
Mühlenstraße 26
97877 Wertheim
viktoriia.holovakova@wertheim.de
Telefon: 09342 301-424
Gutachterauschuss

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Grundsteuerreform
  
Für die Erklärung zur Grundsteuer ist landesweit vorgesehen, dass Sie als Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte über die Internetplattform BORIS-BW aufrufen können.

Auch auf dem Geoportal des Main-Tauber-Kreises sind die Bodenrichte zum 01.01.2022 der Stadt Tauberbischofsheim dargestellt.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Die Karte mit den Bodenrichtwerten der Stadt Tauberbischofsheim zum Stichtag 31.12.2020 können ebenfalls noch über das GEOPortal des Main-Tauber-Kreises und in den folgenden Bodenrichtwertkarten eingesehen werden.

Bodenrichtwertkarten 2020

Kontakt

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Main-Tauber-Nord bei der Stadtverwaltung Wertheim