Formulare
Ausfüllen und abschicken - bequem von Zuhause aus!
Die Kreisstadt Tauberbischofsheim möchte Ihnen lästige Wege ersparen und bietet Formulare an, die Sie zu Hause ausfüllen und dann der zuständigen Abteilung online oder per Post schicken können. Einige der PDF-Formulare müssen Sie persönlich abgeben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass einige der Anträge nur dann gültig sind, wenn Sie von Hand unterschrieben wurden.
Weitere Formulare zu Anmietung von städtischen Räumen, Bauen, Bürgerangelegenheiten, Gewerbe und Gaststätten, Stadtkasse und Sonstigem finden Sie im Untermenü.
Online-Dienste der Stadt Tauberbischofsheim
Formulare und Onlinedienste
A
- ab 1. Juli 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 (neu) des Landes
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
- Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
- Antrag auf eine staatliche Ehrung von Lebensrettern
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Anträge der deutschen Rentenversicherung online stellen
- Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen (PDF)
- Anzeige über den Verlust eines Passes / Personalausweises / Passersatzes / Ausweisersatzes (pdf)
- Ausgleich einer Rentenminderung
- Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
- Austragung aus dem Wählerverzeichnis beantragen (Unionsbürger)
B
- Baubeschreibung (PDF)
- Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- bis 30. Juni 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2008 (alt) des Landes für Altbauten
- Briefwahlantrag zur Bundestagswahl 2021
D
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
E
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
- Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen (Unionsbürger)
- Eintragung ins Wählerverzeichnis von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Nachweise