Jetzt kommunalpolitisch betätigen! Kommunalwahl am 9. Juni 2024!

Kommunalwahl

Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit: turnusgemäß fünf Jahre nach den letzten Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 werden in ganz Baden-Württemberg neue Kreisräte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte gewählt. Gleichzeitig werden an diesem Tag auch die Europawahlen stattfinden.

Gemeinde- und Ortschaftsräte für Tauberbischofsheim!

Für die kommunalen Gremien in Tauberbischofsheim warten 22 leere Sitzplätze im Gemeinde- und 28 Plätze in den Ortschaftsräten darauf, durch neue Mitglieder besetzt zu werden. In den sechs Ortsteilen ist dabei jeweils ein eigener Ortschaftsrat zu wählen. Je Ortschaftsrat werden fünf Mitglieder (fünf Ortschaften x fünf Mitglieder) gewählt. Im sechsten Ortsteil, Dienstadt, besteht der Ortschaftsrat „nur“ aus drei Mitgliedern.

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft und im Sinne der Gemeindeordnung das „Hauptorgan der Gemeinde“. Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“.

Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen ein Vorschlagsrecht

Infoabend mit Bürgermeisterin Anette Schmidt

Bürgermeisterin Anette Schmidt lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Kandidatur bei den Wahlen interessieren, zu einem Informationsabend in das Tauberbischofsheimer Rathaus (Marktplatz 8) ein. Im Gästesaal des Rathauses steht die Bürgermeisterin am Donnerstag, 11. Januar, um 18 Uhr allen Interessierten Rede und Antwort.

Das ist der Gemeinderat heute (seit der Neuwahl am 5. Februar 2023)

  • 19 Mitglieder
  • Frauenanteil: 21 % (4 von 19)
  • Altersschnitt: 54,16 Jahre
  • 3 Parteien bzw. Wahlvorschläge

Das ist neu:

  • erstmalig sind Personen ab 16 Jahren nicht nur wahlberechtigt, sondern auch selbst wählbar für den Gemeinde- oder Ortschaftsrat
  • im Gemeinderat werden erstmalig 22 Gemeinderäte gewählt, zuvor war die Zahl der Gemeinderäte auf 18 festgelegt
  • mit der Abschaffung der Unechten Teilortswahl werden die Wahlvorschlagslisten für die Gemeinderatswahl nicht mehr in Wohnbezirke aufgeteilt

Aufstellungsverfahren laufen jetzt an

„Die Parteien und Wählervereinigungen dürfen entsprechend des Kommunalwahlrechts je nach Organisationsform frühestens 15 bzw. 18 Monate vor dem Wahltag mit der Aufstellung ihrer Wahllisten beginnen“, erläutert Bürgermeisterin Anette Schmidt das allgemeine Verfahren, das jetzt bei den lokalen Parteien und Wählervereinigungen anläuft. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden. Diese Bekanntmachung wird die Stadt im ersten Quartal 2024 veröffentlichen. Die Wahlvorschläge müssen dann spätestens am 73. Tag vor der Wahl, also am 28. März, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden. Die Rathauschefin erinnert dazu an den Appell an die Wahlvorschlagsträger aus § 9 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes zur Frage der Berücksichtigung von Frauen und Männer im Wahlvorschlag: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden.“

Interessierte können sich bei den in der Stadt bekannten Wahlvorschlagsträgern zur Kandidatur erkundigen. Selbstverständlich sind auch neue Wahlvorschlagsträger aufgerufen, sich frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen.

Interessierte zum Verfahren können sich bei der Stadtverwaltung per E-Mail an zentraleaufgaben@tauberbischofsheim.de oder telefonisch an Herrn Karle (09341 803-1100) oder Herrn Gros wenden (803-1101)

Kontakt

Herr Christian Gros

Sachgebietsleiter

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1101
Fax 09341 803 7000
Gebäude Außenstelle Blumenstraße
Aufgaben

Zentrale Aufgaben

Herr Michael Karle

Haupt- und Personalamtsleiter

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1100
Fax 09341 803 7000
Gebäude Außenstelle Blumenstraße
Aufgaben

Allgemeine Verwaltung