Dorfgemeinschaftshaus Dienstadt
Das Dorfgemeinschaftshaus wird den Vereinen, Gruppen, vereinsähnlichen Institutionen, Schulen, Organisationen, Privatpersonen usw. der Kreisstadt Tauberbischofsheim für öffentliche, vereinsinterne und für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Das Dorfgemeinschaftshaus kann in Einzelfällen auch auswärtigen Antragstellern überlassen werden. Das Dorfgemeinschaftshaus wird für politische Veranstaltungen nur an örtliche Parteien und Wählergruppierungen sowie für religiöse Veranstaltungen nur an die örtlichen Kirchen vermietet.
Anträge auf Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses sind bei der Stadtverwaltung – Stabsstelle – einzureichen. Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingegangen sein. Durch die schriftliche Genehmigung kommt ein Mietverhältnis zustande.
Zur Zeit werden alle Antragsformulare überarbeitet.
Bitte wenden Sie sich an Jeannette Hahn, 09341 8031043 oder veranstaltungen@tauberbischofsheim.de.