Gymnastikhalle Distelhausen
Die Gymnastikhalle in Distelhausen wird den Vereinen, Gruppen, vereinsähnlichen Institutionen, Schulen, Organisationen, Privatpersonen usw. der Kreisstadt Tauberbischofsheim für öffentliche, vereinsinterne und für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die Gymnastikhalle kann in Einzelfällen auch auswärtigen Antragstellern überlassen werden. Die Halle wird für politische Veranstaltungen nur an örtliche Parteien und Wählergruppierungen sowie für religiöse Veranstaltungen nur an die örtlichen Kirchen vermietet.
Anträge auf Überlassung der Gymnastikhalle sind bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim – Stabsstelle – einzureichen. Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermim eingegangen sein. Durch die schriftliche Genehmigung kommt ein Mietverhältnis zustande.
Zur Zeit werden alle Antragsformulare überarbeitet.
Bitte wenden Sie sich an Jeannette Hahn, 09341 8031043 oder veranstaltungen@tauberbischofsheim.de.