Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Unternehmensverbundene Stiftungen

Eine besondere Form der Stiftung ist die unternehmensverbundene Stiftung.

Es gibt zwei Arten unternehmensverbundener Stiftungen: die Unternehmensträgerstiftung und die Beteiligungsstiftung. Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsstiftung hält Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaften oder Aktiengesellschaften).

Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen nur zur Erhaltung und Verwaltung des Stiftungsvermögens betreiben und keine darüber hinausgehenden äußeren Zwecke verfolgen ("Selbstzweckstiftung").

Bei unternehmensverbundenen Stiftungen wird von den Stiftungsbehörden besonders darauf geachtet, dass

  • der Stiftungszweck genau festgelegt ist,
  • die Kapitalausstattung bezogen auf den Stiftungszweck ausreichend ist und
  • zur Vermeidung von Interessenkollisionen die Stiftungsorgane und die Unternehmensleitung getrennt sind.

Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten zudem Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten nach dem Handelsgesetzbuch oder dem Publizitätsgesetz.

Hinweis: Unternehmensverbundene Stiftungen werden gelegentlich auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt.

Freigabevermerk

  • 04.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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Fax 09341 803 7000