Briefwahlunterlagen für Landtagswahl am 14. März jetzt beantragen

Über 1.200 Anträge auf Briefwahlunterlagen liegen aktuell vor (Stand 16.2.) und die ersten 500 Briefwahlunterlagen sind bereits versandfertig.

Am 14. März ist Landtagswahl. Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl wurden inzwischen an alle über 10.000 wahlberechtigten Tauberbischofsheimer Bürgerinnen und Bürger versandt. Das Interesse an einer Wahl per Brief ist rekordverdächtig. Die ersten 500 Briefwahlunterlagen werden heute bereits versendet.  Über 1.200 Anträge sind bereits eingegangen - davon sind gut die Hälfte online gestellt worden. Damit wird die Zahl der Briefwähler von 2016, die bei ca. 1.500 lag frühzeitig in das Visier genommen. Falls Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim Tel. 09341 803-11.

Die ersten 500 Briefwahlunterlagen sind bereits versandfertig

Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen, sollten Sie rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen – am besten gleich dann, wenn
Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Mit dieser können Sie nun Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen.

So beantragen Sie Briefwahlunterlagen

Am einfachsten geht das über den Scan des QR-Codes auf der Rückseite Wahlbenachrichtigung („oben rechts“) mit einem Mobiltelefon. Wem dies nicht möglich ist, empfiehlt die Stadt den Online-Service über die Homepage zu nutzen: Über www.tauberbischofsheim.de und der Infobox „Wahlen 2021“ sind allgemeine Informationen über die Landtagswahl, aber auch ein Link erreichbar, über den Briefwahlunterlagen beantragt werden können. In einem Erfassungsformular werden die üblichen Antragsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum) sowie die Nummer des Wahlbezirks und die  Wählernummer (diese Angaben finden sich auf der Wahlbenachrichtigung) eingetragen und verschlüsselt an das Bürgerbüro übermittelt.

Natürlich sind auch die herkömmlichen Antragsarten weiterhin möglich. So können Wahlscheine weiterhin schriftlich (Rückseite Wahlbenachrichtigung), elektronisch (E-Mail) oder mündlich (nicht
aber telefonisch) – bitte nach Terminvereinbarung - beantragt werden. Bei der Antragstellung müssen unbedingt Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Der Wahlschein, der Stimmzettel, ein Hinweisblatt und zwei farbige Kuverts werden nach Antragstellung baldmöglichst per Post zugestellt. Wir bitten um Verständnis, dass dies einige Tage dauern kann.

Senden Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post an die Stadtverwaltung Tauberbischofsheim zurück. Damit der Wahlbrief rechtzeitig bei uns zugestellt wird, sollte er spätestens am Donnerstag, 11. März, bei der Deutschen Post aufgegeben werden. Aufgrund der erwarteten Menge an Wahlscheinanträgen und der aktuell begrenzten Öffnung der Verwaltung, bittet die Stadt darum nur in Ausnahmefällen persönlich die Verwaltung aufzusuchen und längere Wartedauern zu entschuldigen. Wenn Sie unbedingt persönlich abholen möchten, können Sie aber gleich vor Ort per Briefwahl wählen.

Fragen zum Antragsverfahren und zur Briefwahl im Allgemeinen beantwortet das Bürgerbüro unter Tel. 09341/803-11. Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie im Internet unter www.tauberbischofsheim.de oder unter www.landtagswahl-bw.de

Kontakt

Helga Hepp

Sachbearbeiterin Pressestelle

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97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1021
Fax 09341 803 7000
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