Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Mehrere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Verbunds gibt es den Stammbetrieb und den oder die Partnerbetriebe.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes mit einer Prämie. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb.
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsverbünde und damit der Zahl der Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg.
Höhe pro Verbundausbildungsplatz:
Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Eine förderfähige Verbundausbildung liegt vor, wenn
Achtung: Eine Ausnahme gilt für kurzarbeitende Unternehmen: Während der Dauer der Kurzarbeit können Sie zur Gewährleistung der Fortsetzung der Ausbildung eine Förderung bereits ab einer Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb von 4 Wochen erhalten.
Eine förderfähige Verbundausbildung liegt nicht vor:
Sie können den Antrag nicht stellen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Besteht bei Ihrem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung oder eine sonstige Zusammengehörigkeit mit einem oder mehreren anderen Unternehmen, ist für die Förderung die Größe der Unternehmensgruppe maßgebend.
Sie müssen als Stammbetrieb die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie herunterladen. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Wirtschaftsministerium.
Es prüft Ihren Antrag und klärt, ob entsprechende Gelder (Haushaltsmittel) für die Prämie zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid.
Die Auszahlung erhalten Sie frühestens, wenn mindestens 20 Wochen der Ausbildung im Partnerbetrieb absolviert sind bzw. bei Kurzarbeit die Ausbildung im Partnerbetrieb abgeschlossen ist. Die Prämie wird einmalig ausgezahlt, es erfolgen keine Teilzahlungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Entsprechende Formulare erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Das Wirtschaftsministerium ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendung unmittelbar beim Stammbetrieb zu prüfen.
Das Wirtschaftsministerium kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen.
keine
In der Regel maximal 4 Wochen.
Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Atalay Uzkiz, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:
Telefon: 0 711 1232475
E-Mail: azubiverbund@wm.bwl.de
Maßgeblich ist vor allem das Merkblatt zum Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ (Inkrafttreten am 25. März 2020). Für die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschrift ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.07.2020 freigegeben.