Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
Für die Anzeige bei der zuständigen Stelle müssen Sie das Formular "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" verwenden.
mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
für Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.06.2020 freigegeben.