Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Verlängerung der Teilbaugenehmigung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauantrag eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige Baurechtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu drei Jahren verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vor.
- Es ist absehbar, dass innerhalb von drei Jahren seit Erteilung der Teilbaugenehmigung mit der Bauausführung nicht begonnen wird oder die Bauausführung nach diesem Zeitraum mindestens 1 Jahr unterbrochen sein wird.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Verfahrensablauf
Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie den Antrag online ein.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
- Die Baurechtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann.
- Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid über Ihr Portalpostfach.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
Fristen
Für die Teilbaugenehmigung gelten folgende Fristen:
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu 3 Jahre möglich
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,
- Vertretungsbefugnis (bei Bedarf),
- Vollmacht (bei Bedarf).
Kosten
Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der jeweiligen kommunalen Baugebührensatzung oder Baugebührenverordnung entnehmen.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
- Landesbauordnung BW (LBO BW)
Freigabevermerk
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