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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen

Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.

Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Die Registrierung ist gebührenfrei.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

23.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000