Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Brandverhütungsschau
Gebäude, die der Brandverhütungsschau unterliegen, werden in regelmäßigen Abständen (ca. alle 5 Jahre) auf ihre Brandsicherheit überprüft. Bei den betroffenen Gebäuden handelt es sich z. B. um Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2000 m², Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Großgaragen, Veranstaltungsstätten für mehr als 200 Besucher und sonstige bauliche Anlagen und Räume, die einen vergleichbaren Gefährdungsgrad aufweisen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Anlagen, die der Brandsverhütungsschau unterliegen, sind in § 2 der VwV Brandverhütungsschau aufgelistet: >> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/brj/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVBW-VVBW000010021&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=vvbw&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#ivz2
Verfahrensablauf
Die Brandverhütungsschau wird durch das Bauordnungsamt der Stadt Tauberbischofsheim veranlasst.. Kann die Behörde die Schau nicht selbst durchführen, beauftragt sie einen Sachverständigen mit der Durchführung.
Im Rahmen einer Verfügung ergehen im Anschluss die notwendigen Auflagen an den jeweiligen Gebäudeeigentümer.
Erforderliche Unterlagen
keine bzw. nach Absprache