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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Bautechnische Prüfung

Bei Bauvorhaben, die der bautechnischen Prüfung nach § 17 der Verfahrensverordnung zur Landesbauverordnung (LBOVVO) unterliegen, sind als bautechnische Nachweise der Standsicherheitsnachweis und Schallschutznachweis zur Prüfung vorzulegen. Der mit der Prüfung beauftragte Ingenieur übernimmt dabei auch die Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht.

Zuständige Stelle

Bauordnungsamt [Stadt Tauberbischofsheim]

Persönlicher Kontakt

Frau Corinna Ehrmann

Bauverständige

Telefon 09341 803 68
Fax 09341 803 768
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Bauordnungsamt

Frau Sabine Oberst

Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen

Telefon 09341 803 24
Fax 09341 803 724
Gebäude Klosterhof
Raum K-111
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Entfall der bautechnischen Prüfung finden Sie in § 18 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) >> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/a18/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauRVfVBWrahmen&documentnumber=1&numberofresults=34&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauRVfVBWV6P17

Verfahrensablauf

Die bautechnische Prüfung wird durch die Baurechtsbehörde veranlasst. Die oben genannten Nachweise sind der Behörde hierfür vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Vorlage eines Standsicherheitsnachweises ggf. eines Schallschutznachweises.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/803-0
Fax 09341/803-89