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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Baurechtliches Abbruchverfahren

Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage.

Zuständige Stelle

Bauordnungsamt [Stadt Tauberbischofsheim]

Persönlicher Kontakt

Frau Stefanie Kraft

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 610
Fax 09341 803 761
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen,

Bauverwaltung

 

Frau Sabine Oberst

Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen

Telefon 09341 803 24
Fax 09341 803 724
Gebäude Klosterhof
Raum K-111
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.

 

Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
•Anlagen, die verfahrensfrei erstellt werden durften.
•freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3.
•sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 m.

 

Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

 

Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.

Verfahrensablauf

kommt noch

Erforderliche Unterlagen

kommt noch

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/803-0
Fax 09341/803-89