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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Anzeige - Lärmbelästigung melden

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

  • die zuständige Behörde verständigen oder
  • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

Zuständige Stelle

  • die Gemeinde als Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) oder
  • jede Polizeidienststelle
Ordnungsamt [Stadt Tauberbischofsheim]

Persönlicher Kontakt

N. N.

Sachgebietsleitung

Telefon 09341 803 35
Fax 09341 803 735
Gebäude Klosterhof
Raum K-113
Aufgaben

Ordnungsamt

Frau Susen Osmani

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 10
Fax 09341 803 710
Gebäude Klosterhof
Raum K-113
Aufgaben

Ordnungsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

Verfahrensablauf

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

Freigabevermerk

Stand: 19.10.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/803-0
Fax 09341/803-89