Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Angleichungserklärung nach Statutenwechsel
Haben Sie nach ausländischem Recht einen Namen erworben und richtet sich Ihre Namensführung fortan nach deutschem Recht (z. B. durch Einbürgerung), können Sie durch eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Führen Sie bisher nur Eigennamen, können diese in Vor- und Familienname angeglichen werden. Betrifft die Namensangleichung Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, so muss die jeweilige Erklärung gemeinschaftlich abgeben.
Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung nur einmal möglich und unwiderruflich ist.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragstellung
Verfahrensablauf
Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die Anwendbarkeit deutschen Rechts, z. B. Einbürgerungsurkunde oder Reiseausweis, Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Ihrer Eltern bzw. eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrags, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, Falls Sie verheiratet sind, zusätzlich Ihre Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag, Falls Sie geschieden sind und kein deutscher Heiratseintrag mit dem Eintrag der Scheidung existiert, zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk des Gerichts, Falls Ihr Ehegatte verstorben ist, die Sterbeurkunde des Ehegatten.