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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Abwasserabgabe - Erklärung abgeben

Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe, die der Staat für das Einleiten von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer erhebt. Ziel der Abgabe ist es, einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, Schadstoffeinleitungen zu verringern, um das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen.

Das Abgabevolumen fließt dem Landeshaushalt zu. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und stehen für Fördermaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Gewässergüte zur Verfügung.

Sie wird grundsätzlich erhoben für

  • das Einleiten von Schmutzwasser aus Kläranlagen,
  • Kleineinleitungen von Schmutzwasser und für
  • das Einleiten von Niederschlagswasser aus öffentlichen und nicht öffentlichen Kanalisationen.

Sie können Ihre Abgabeerklärungen auch online abgeben.

Zuständige Stelle

Das Land Baden-Württemberg erhebt für die Abwassereinleitung in Gewässer eine Abwasserabgabe, die sich nach Menge und Verschmutzung richtet. Die Festsetzung der Abwasserabgabe ist Aufgabe der unteren Wasserbehörde, im Main-Tauber-Kreis ist dies das Landratsamt (Umweltschutzamt).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um Ihre Abgabeerklärungen online abzugeben, müssen Sie sich als Benutzer des Online-Dienstes unter "elektronischer Kommunikation" registrieren lassen. Eine hinterlegte Assistentenfunktion erleichtert Ihnen das Ausfüllen und die Abgabe der Formulare. Eine Plausibilisierungsprüfung ist eingeschlossen. In den Folgejahren stehen Ihnen nach Aufruf des Internetdienstes die Erklärungsdaten des Vorjahres zur Verfügung. Sie müssen dann nur noch die Änderungen eintragen.

Verfahrensablauf

Verpflichtete (z.B. Industrie, Kommunen) reichen jährliche eine Erklärung über die eingeleiteten Schadstoffe (Abgabeerklärung) ein. Die Unterlagen werden durch die untere Wasserbehörde geprüft. Ggf. werden vom Umweltschutzamt noch Unterlagen nachgefordert. Die Festsetzung der Abwasserabgabe erfolgt jährlich durch Festsetzungsbescheid. Die festgesetzte Abwasserabgabe wird drei Monate nach Bekanntgabe des Bescheids zur Zahlung fällig.

Fristen

Gemäß § 121 Wassergesetz für Baden Württemberg (WG) ist die Abgabeerklärung zusammen mit der nach § 11 Abs. 2 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) vorzunehmenden Mitteilung für jedes Kalenderjahr spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Berechnung der Abwasserabgabe sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • jeweilige Abgabeerklärung
  • ggf. Verrechnungsantrag inklusive belegender Unterlagen
  • Nachweis der Jahresschmutzwassermenge sowie des Fremdwasseranteils (gleitendes Minimum).

Weitere Unterlagen sind ggf. nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde vorzulegen.

Kosten

Die Nutzung des elektronischen Bürgerdienstes zur Antragstellung ist kostenlos.

Die Abwasserabgabe wird jährlich durch Bescheid festgesetzt (Festsetzungsbescheid). Die Höhe der Abgabe richtet sich im Wesentlichen nach angezeigter Menge und Verschmutzung (Jahresschmutzwassermenge).

Bearbeitungsdauer

Je nach Einzelfall. Die Frist für die Festsetzung beträgt grundsätzlich zwei Jahre, kann sich aber unter bestimmten Umständen auf bis zu fünf Jahre verlängern.

Hinweise

Keine.

Rechtsgrundlage

Die Abwasserabgabe ist im Wassergesetz für Baden-Württemberg in den §§ 115 bis 124 geregelt:

  • § 115 Ermittlung auf Grund des Bescheides
  • § 116 Niederschlagswasser
  • § 117 Kleineinleitungen
  • § 118 Abgabepflicht für Dritte, Abwälzbarkeit
  • § 119 Verdünnung
  • § 120 Verrechnung
  • § 121 Erklärungspflicht
  • § 122 Festsetzung der Abgabe, Fälligkeit
  • § 123 Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren
  • § 124 Abzug des Verwaltungsaufwands

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 6. November 2025 durch das Umweltschutzamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000