Bürgerstiftung der Stadt Tauberbischofsheim
"Wir für unsere Stadt" / "Von den Bürgern für die Bürger"
Im Jahre 1999 gründete der Gemeinderat der Stadt Tauberbischofsheim die Bürgerstiftung Tauberbischofsheim als rechtlich selbstständige örtliche Stiftung und ausgestattet mit einem finanziellen Grundstock aus dem Nachlass des Komponisten Richard Trunk. Die Stiftung ist ausschließlich gemeinnützig tätig und verfolgt den Zweck der Förderung der Gemeinwesenarbeit in der Stadt wie z. B. die Förderung von Kunst und Kultur, Jugendarbeit, Wohlfahrtspflege, Umweltschutz, ehrenamtlichen Engagements, Bildung und Wissenschaft.
Die Stiftung handelt durch den Stiftungsvorstand, der sich zusammensetzt aus dem Bürgermeister der Stadt Tauberbischofsheim als Vorsitzenden, vier Mitgliedern des Gemeinderats sowie bis zu drei externen Mitgliedern als Vertreter der Bürgerschaft.
Die Stiftung finanziert einzelne Projekte und Fördermaßnahmen. Zustiftungen sind jederzeit erwünscht, auch namentliche Fonds sind möglich.
Was können Sie tun?
Z. B. Spenden oder Stifter werden
- Da sich die beste Idee nicht verwirklichen lässt, wenn das nötige Geld für die Umsetzung fehlt, freut sich die Bürgerstiftung jederzeit über Spenden.
- Ob Firmenjubiläum, Vereinsfest, Goldene Hochzeit oder runder Geburtstag - viele Ereignisse bieten einen Anlass, auch für das Gemeinwohl in der Stadt etwas zu tun und die Arbeit der Bürgerstiftung durch eine Spende zu unterstützen.
- Wenn Sie für einen speziellen Zweck spenden möchten, wird sichergestellt, dass Ihr Beitrag auch hierfür verwendet wird. Sie erhalten selbstverständlich auch eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
- Unsere Stiftung soll wachsen wie ein Baum, der Jahr für Jahr an Stabilität und Kraft gewinnt und immer mehr Früchte trägt.
- Zustiftungen und Vermächtnisse sind jederzeit willkommen. Sie können einen eigenen Fonds innerhalb der Bürgerstiftung ins Leben rufen. Name und Zweck des Stiftungsfonds kann von Ihnen bestimmt werden. Die Bürgerstiftung garantiert die dauerhafte Zweckerfüllung nach Maßgabe des Stifters und erledigt die notwendigen Verwaltungsaufgaben. Das zur Verfügung gestellte Vermögen bleibt erhalten, nur der Ertrag des Vermögens wird für den Stiftungszweck verwendet. Die Bürgerstiftung ist von der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer und - bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundvermögen, z. B. durch Erbschaft oder Schenkung grundsätzlich auch von der Grunderwerbsteuer befreit.
Ihr Engagement kommt so nachhaltig und dauerhaft den Bürgern von Tauberbischofsheim zugute.
Durch unseren aktuellen Jahresbericht (PDF,58,9 MB) und die Broschüre (PDF,1004 KB) erhalten Sie weitere Informationen zur Bürgerstiftung.
Hier finden Sie die Jahresberichte der vergangenen Jahre.
Pressebericht zum Festakt "20 Jahre Bürgerstiftung" am 19. Mai 2019