Stadt setzt auf Sicherheit am Festwochenende

Ungetrübtes Feiern auf dem Altstadtfest

Bild: Gerd Altmann

Das Altstadtfest feiert seinen 45. Geburtstag. Damit die Freude bei den Besuchern und Veranstaltern ungetrübt bleibt, hat die Stadtverwaltung für das Festwochenende vom 5. bis 7. Juli eine Polizeiverordnung erlassen.

Darin ist zum Beispiel das Mitführen von alkoholischen Getränken und Gegenständen wie Flaschen, Dosen oder Krügen in der Innenstadt untersagt. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, die an einem Festausschank vor Ort erworben wurden. Ebenfalls ist es der Polizei und den Ordnungsdiensten erlaubt, Taschen zu kontrollieren und unerlaubte Gegenstände zu beschlagnahmen. Unter dem Motto „Feiern ja, Randale nein“ setzen die Veranstalter auf die Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme der Festbesucher.

Polizeiverordnung zum Altstadtfest 2019 (82 KB)

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