Der Winterdienst in Tauberbischofsheim ist geregelt

Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist sowohl für den einzelnen Bürger als auch für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben von existenzieller Bedeutung. Besonders winterliche Witterungsverhältnisse können aber den Verkehr behindern. Der städtische Bauhof sorgt im Rahmen des Winterdienstes zum einen für die Verkehrssicherheit und zum anderen dafür, dass der Verkehrsfluss so weit wie möglich aufrecht erhalten wird.

Das bedeutet konkret die Vermeidung von Glättebildung sowie die Beseitigung von Eis und Schnee. Sobald die Prognosen überfrierende Nässe oder Schneefall vorhersagen, ist die Rufbereitschaft vom Bauhof einsatzbereit.
Ab 4 Uhr werden bei Bedarf die Fahrzeugführer der Räumfahrzeuge alarmiert und 15 Minuten später fahren dann die Mitarbeiter mit insgesamt bis zu vier Räumfahrzeugen los. Zwei Unimogs, ein Traktor und ein LKW sind im Einsatz, um nach festgelegten Streustrecken für freie Fahrt zu sorgen und das selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen, wenn es erforderlich ist.

Der Bauhofleiter oder der Bereitschaftshabende legt fest, wen er für den Winterdienst wann alarmiert. Basis hierfür sind Kontrollfahrten im ganzen Stadtgebiet „rund um die Uhr“ bzw. so, dass zum allgemeinen Berufsverkehr diejenigen Straßen verkehrssicher sind, bei welchen eine Räum- und Streupflicht herrscht

Eine Prioritätenliste regelt die Reihenfolge der zu räumenden Verkehrswege

Zuerst sind die stark frequentierten Strecken und die Verkehrswege mit Steigungen an der Reihe. So steht beispielsweise die Albert-SchweitzerStraße zum Krankenhaus ganz oben auf der Prioritätenliste und die Zufahrtswege zu bestimmten Firmen. Ab 5 Uhr ist zusätzlich ein vierköpfiges Team zu Fuß unterwegs, um per Hand Gehwege und städtische Anlagen zu räumen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass nicht überall gleichzeitig geräumt
werden kann. Deshalb wird nach der Prioritätenliste vorgegangen, die in Abstimmung mit den städtischen Gremien erarbeitet wurde. Laut aktueller Rechtsprechung muss der Winterdienst nur an Stellen durchgeführt werden, die gleichzeitig verkehrsbedeutend und gefährlich sind. Voraussetzung für eine Pflicht der Kommune ist, dass beide Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen. Trotzdem wird in Tauberbischofsheim und den Stadtteilen über den gesetzlichen Rahmen hinaus geräumt. Bei außergewöhnlicher Glätte können besonders intensive, auch wiederholte Streumaßnahmen notwendig sein. Eine allgemeine Überprüfungspflicht des gesamten Straßennetzes auf einzelne Glatteisstellen hin hat die Gemeinde aber nicht.

Der Winterdienst in Tauberbischofsheim ist eine Gemeinschaftsleistung

Vor der eigenen Tür müssen Grundstücks- und Hauseigentümer sowie Mieter oder Pächter dafür sorgen, dass niemand ins Rutschen kommt. Die Gehwege sind in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite (mindestens
1,50 m) von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Wege zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig einzusetzen sind.

Problematisch wird es manchmaldort, wo Gehwege fehlen und Wendeplatten von Sackgassen zugeparkt sind

Bei Fahrbahnen und Fußgängerstraßen ohne selbstständige Gehwege muss der Anlieger je einen Streifen von 1,50 m Breite auf Fahrbahnen als Gehweg ansehen und räumen. Im Interesse einer reibungslosen SchneeRäumung ist es wichtig, dass für die Räumfahrzeuge eine Durchfahrbreite von über drei Metern frei ist. Das Schiebeschild hat bereits eine Breite von drei Metern. Kritisch wird es auch, wenn Wendeplatten in Sackgassen zugeparkt sind. Die Rückwärtsfahrt kann bei Dunkelheit und schlechten Sichtbedingungen zur Herausforderung werden und kostet unnötig Zeit.

Wenn es eng wird, helfen Rücksicht und Verständnis am besten

Bitte helfen Sie mit und zeigen Sie Verständnis für unsere Mitarbeiter, die unermüdlich im Einsatz sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass unsere Mitarbeiter für ihre Arbeit beschimpft werden. Es können nicht alle Straßen zeitgleich von Schnee und Eis befreit werden. Und häufig kommen die Räumfahrzeuge nicht überall durch, weil zum Beispiel parkende Autos die Durchfahrt blockieren. Bitte werfen Sie geräumten Schnee nicht zurück auf die Straße, denn dann muss der Räumeinsatz wiederholt werden. Irgendwo muss der Schnee hin und manchmal müssen auch Kompromisse gefunden werden. Der Schneepflug muss den Schnee auf eine Seite wegräumen. Wenn Gehwege verschüttet werden, müssen diese von den Anliegern leider wieder entsprechend geräumt werden.

Kontakt

Helga Hepp

Sachbearbeiterin Pressestelle

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1021
Fax 09341 803 7000
Gebäude Rathaus
Raum R-025
Aufgaben

Pressestelle