Wann muss ich mein Kind anmelden?
Nehmen Sie Ihre Bedarfsmeldung bitte sobald als möglich vor. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Betreuungsbedarf mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbegin vorzunehmen.
Mein Kind ist noch nicht geboren, kann ich es bereits vormerken lassen?
Leider nein. Wir bitten um Verständnis, dass eine Vormerkung erst ab Geburt Ihres Kindes möglich ist.
Ich benötige noch im aktuellen Jahr einen Platz. Wie lange muss ich warten? Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Ihre Vormerkung für das aktuelle Kindergartenjahr wird nach Eingang an die von Ihnen ausgewählte(n) Kindertagesstätte(n) weitergeleitet. Diese prüfen dann, ob Sie Ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt aufnehmen können. Ist eine Aufnahme möglich, bekommen Sie innerhalb von 4 Wochen eine Zusage. Für die weitere Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Kindertagesstätte mit Ihnen Kontakt auf.
Sollte in keiner Wunscheinrichtung ein Platz frei sein, wird das Familienbüro mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen und alternative Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
Sie haben Fragen zum Bearbeitungsstatus?
Melden Sie sich hierzu bitte im Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim.
Was passiert, wenn ich ganz dringend einen Platz benötige?
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt im Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim.
Ich benötige erst im nächsten Jahr oder später einen Platz. Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Ihre Vormerkung wird frühestens 11 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an die von Ihnen ausgewählte(n) Kindertagesstätte(n) weitergeleitet. Diese prüfen dann, ob sie Ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt aufnehmen können. Ist eine Aufnahme möglich, bekommen Sie innerhalb 4 Wochen eine Zusage. Für die weitere Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Kinderkrippe oder Kindertagesstätte anschließend mit Ihnen Kontakt auf.
Sollte in keiner Wunscheinrichtung ein Platz frei sein, wird das Familienbüro mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen und alternative Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
Mein unter 3jähriges Kind wird derzeit in einer Krippengruppe betreut. Muss ich mein Kind für eine Anschlussbetreuung in einer Kindergartengruppe im Anmeldesystem anmelden?
Ja. Bitte nehmen Sie in diesem Fall eine weitere Vormerkung vor.
Schließe ich mit der Bedarfsmeldung über das Vormerksystem einen Betreuungsvertrag ab?
Nein, der Betreuungsvertrag wird mit der Einrichtung geschlossen, in der Ihr Kind aufgenommen wird.
Vergibt das Anmeldesystem die Plätze?
Nein. Die Plätze werden von der Kindertagestätte selbst vergeben. Die Kindertagestätte wird über das System über neue Vormerkungen informiert. Ist eine Aufnahme möglich, bekommen Sie innerhalb von 4 Wochen eine Zusage. Für die weitere Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Kindertagesstätte mit Ihnen Kontakt auf.
Was passiert, wenn in den von mir gewünschten Einrichtungen kein Platz frei wird?
Sind die Plätze in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen belegt, nimmt das Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim mit Ihnen Kontakt auf.
Muss ich zusätzlich zur Bedarfsmeldung noch Kontakt mit der Kindertageseinrichtung aufnehmen?
Die Bedarfsmeldung über das Onlinesystem reicht aus. Es steht Ihnen selbstverständlich offen, mit den gewünschten Einrichtungen einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Dabei können Sie unverbindlich ein Bild von der Einrichtung und dem pädagogischen Konzept machen.
Ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung. Was ist zu tun?
Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wenn eines Ihrer Kinder die Kindertagesstätte bereits besucht, kreuzen Sie bei der zentralen Kitaplatz-Vormerkung zusätzlich „ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung" an.
Ich hab mehrere Kinder. Wie melde ich die Kinder an?
Sie müssen jedes Kind einzeln im Onlinesystem vormerken. Dazu müssen Sie sich als Erziehungsberechtigter nur einmal registrieren. Für die Eingabe eines weiteren Kindes klicken Sie bitte auf „Weitere Vormerkung" am Anfang des Bedarfsmeldung.
Ich möchte nach Tauberbischofsheim umziehen. Kann ich mein Kind vorab anmelden?
Ja. Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse an und füllen Sie bei der Bedarfsmeldung Ihres Kindes die Felder unter der Rubrik Umzug aus. Sie können angeben, ab wann Sie voraussichtlich in Tauberbischofsheim leben werden. Zudem können sie Ihre zukünftige Adresse angeben, wenn diese bereits bekannt ist.