Unterstützungspaket für lokale Wirtschaft und Familien

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unser gesamtes Leben sind enorm. Unser Alltag, unsere Wirtschaft und unsere öffentlichen Einrichtungen – alle sind betroffen. Die Pandemie zieht in einem Ausmaß Kreise, dessen Umfang sich noch bis vor wenigen Wochen niemand vorstellen konnte und wollte.

Die Stadt Tauberbischofsheim hat durch vielfältige Aktivitäten bereits damit begonnen die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen. Neben der Unterstützung von Familien und Hilfsbedürftigen ist die Unterstützung von Handel-, Gewerbe- Dienstleistungs- und Industrieunternehmen ein weiterer wichtiger Baustein im Hilfsprogramm der Stadt.

Der Gemeinderat hat einstimmig ein Sofort-Hilfspaket beschlossen, das die Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen und Familien abmildern soll.

Stundung der Gewerbesteuer

Unternehmen aus Tauberbischofsheim, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, können bei der Stadt die Stundung ihrer Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen. Auch eine Anpassung der Vorauszahlungen ist möglich. Auf Stundungszinsen wird in der Regel verzichtet. Bis auf Weiteres wird die Stadt für bereits fällige Gewerbesteuervorauszahlungen keine Mahnungen verschicken. Die schriftlichen Anträge können formlos an das Steueramt der Stadt Tauberbischofsheim gestellt werden.

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren

Die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen durch Handel und Gastronomie entfallen für das laufende Jahr. Die Stadt erhebt diese Gebühren in der Regel mit einem Jahresgebührenbescheid. Davon wird im Jahr 2020 abgesehen. Bereits versandte Bescheide werden zurückgenommen und bezahlte Beiträge zurückerstattet. Eventuelle Änderungen der in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen sind aber trotzdem genehmigungspflichtig.

Erlass von Gestattungsgebühren

Für verschiedenste Veranstaltungen und Feste mit Bewirtung, die zumeist von Vereinen getragen und organisiert werden, müssen Gestattungen beim Ordnungsamt der Stadt beantragt werden. Auf die Erhebung der anfallenden Gebühren verzichtet die Stadt ab sofort für den Rest des Jahres 2020. Die Anträge müssen in jedem Fall trotzdem gestellt werden, um die Veranstaltungen genehmigen zu können.

Herabsetzung von Zahlungen für den Wasserverbrauch/Abwassereinleitung

Die Stadt bietet Gewerbetreibenden und Unternehmen in begründeten Fällen an, die Voraus- und Abschlagszahlungen auf die Wasser- und Abwassergebühr herabzusetzen. Dazu genügt ein formloser Antrag, der dem Steueramt übermittelt werden kann. Die Stadt wird die Anträge unter Berücksichtigung der Voraussetzungen jedes Einzelfalls prüfen.

Die Familien werden entlastet

Um die Familien zu entlasten wird die Stadt Tauberbischofsheim den Trägern der Kinderbetreuung (Krippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege) die Beiträge für April erstatten. Ebenso verzichtet die Stadt auf die April-Gebühren für die städtische Betreuung an den Grundschulen und das Bildungsangebot der Richard-Trunk-Musikschule (sofern kein Online-Unterricht erteilt wird oder der Unterricht nicht nachgeholt werden kann).

Weitere Entlastungen für Wirtschaft und Familien werden vorbereitet

Neben diesen Sofort-Hilfen hat die Stadtverwaltung weitere Maßnahmen im Blick, die dann greifen sollen, wenn der verordnete Stillstand aufgehoben ist. Der verkaufsoffene Sonntag, der für den Frühlingsmarkt am letzten Märzwochenende geplant war, soll später nachgeholt werden. Die Verwaltung ist zudem bestrebt, die Landesregelungen zur Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage für Tauberbischofsheim großzügig auszulegen.

Bürgermeisterin Anette Schmidt dazu: „Dieses Bündel von Maßnahmen soll mithelfen, die besondere Krisen-Situation zu bewältigen. Das ist besonders für die Menschen wichtig, wo eine Unterstützung von Bund und Land nicht greift. Alle müssen mithelfen. Ich möchte deshalb die Vermieter aufrufen, es der Stadt Tauberbischofsheim gleichzutun und Mieten für lokale Einzelhändler ebenfalls zu stunden. In diesen Zeiten ist das Gespräch miteinander besonders wichtig, sodass man Verständnis für die Situation des Anderen entwickelt“

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