Entlastung für Handel und Gastronomie: Keine Sondernutzungsgebühren für Handel und Gastronomie

Bild: Holger Leue

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Handel und Gastronomie sind enorm. Fast immer haben Ladenbesitzer*innen und Gastronomen mit deutlichen Einnahmeeinbußen zu kämpfen. Um den negativen Folgen entgegen zu wirken, wird die Stadt Tauberbischofsheim erneut keine Sondernutzungsgebühren für eine Sondernutzungserlaubnis von gewerblich genutzten öffentliche Flächen erheben. Das hat der Gemeinderat am Mittwoch, 26. Januar einstimmig beschlossen.

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren

Die Sondernutzungsgebühren für die gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen durch Handel und Gastronomie entfallen auch für das laufende Jahr 2022. Die Stadt erhebt diese Gebühren in der Regel mit einem Jahresgebührenbescheid. Davon wird nun im dritten Jahr in Folge abgesehen. Eventuelle Änderungen der in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen sind aber trotzdem genehmigungspflichtig und dem Ordnungsamt zu melden.

Bürgermeisterin Anette Schmidt dazu: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Beschluss den Betroffenen entgegen kommen können. Wir haben damit den zur Verfügung stehenden gesetzlichen Spielraum zugunsten unserer Geschäftsleute ausgestaltet.“

Kontakt

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97941 Tauberbischofsheim
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Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
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Mitarbeiterin Ordnungsamt 

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3203
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Gebäude Klosterhof
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Ordnungsamt

Frau Susen Osmani

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 3204
Fax 09341 803 7005
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Raum K-113
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Ordnungsamt

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Ordnungsamt

Frau Cornelia Teichmann

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Aufgaben

Ordnungsamt