Während Beerdigungen ist nur der Haupteingang zum Friedhof geöffnet

Der Zugang auf dem Tauberbischofsheimer Friedhof ist während Trauerfeiern und Beerdigungen nur über den Haupteingang an der Dr.-Ulrich-Straße möglich.

Bei Trauerfeiern und Beerdigungen auf dem Tauberbischofsheimer Friedhof zwischen Hochhäuser Straße und Dr. Ulrich-Straße ist der Zugang nur über den Haupteingang (Dr.-Ulrich-Straße) möglich. Damit die Vorgaben der Corona-Verordnung und das Hygienekonzept besser eingehalten und kontrolliert werden können, bleiben die Seiteneingänge für Besucher geschlossen.
 

Die zulässige Personenzahl stellt man zur Zeit durch verteilte Kärtchen fest. Jeder Besucher bekommt beim Betreten des Friedhofes ein Kärtchen ausgehändigt. Wenn 30 Karten verteilt sind, darf niemand mehr auf den Friedhof. Bis vor Kurzem waren noch 100 Trauergäste erlaubt. Doch aktuell greift die Notbremse.

Die zulässige Besucherzahl bei Beerdigungen ist Inzidenzabhängig

Durch das neue Infektionsschutzgesetz hat sich die Regelung der zulässigen Personenzahl bei Beerdigungen geändert. Neu ist, dass bei einer Inzidenz von über 100 die Notbremse greift und nur noch 30 Personen bei Beerdigungen und Trauerfeiern erlaubt sind. Da im Main-Tauber-Kreis der Inzidenzwert über 100 liegt, gilt die maximale Teilnehmerzahlt von 30 Personen auch in Tauberbischofsheim und den Stadtteilen. Während Trauerfeiern besteht zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einen Atemschutz (FFP2/KN95/N95) und die Trauergäste müssen ihre Kontaktdaten in Teilnehmerlisten eintragen.

Kontakt

Helga Hepp

Sachbearbeiterin Pressestelle

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1021
Fax 09341 803 7000
Gebäude Rathaus
Raum R-025
Aufgaben

Pressestelle